- Bekanntmachungen

Aktuelle Informationen der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid

Nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes ist während der Berufsausbildung eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vorgeschrieben. Zur Abschlussprüfung darf nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 Berufsbildungsgesetz nur zugelassen werden, wer an der Zwischenprüfung teilgenommen hat.

An der Zwischenprüfung Herbst 2024 nehmen Auszubildende in drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen teil, die ihre Ausbildungszeit bis zum 1. Oktober 2022 begonnen und bisher noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Auszubildende, die im Winter 2024/2025 ihre Abschlussprüfung ablegen wollen und bisher noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben, werden ebenfalls zu diesem Zwischenprüfungstermin angemeldet. Die Ausbildungsbetriebe erhalten lediglich eine „Aufforderung zur Anmeldung“. Diese ist nur dann an uns zurückzuschicken, wenn keine Teilnahme an der Zwischenprüfung erfolgen soll. Erhalten wir keine Mitteilung bis zum 21. Mai 2024, gelten die Auszubildenden verbindlich für die Zwischenprüfung angemeldet.

Die schriftlichen Prüfungen finden statt:

Kaufmännische Berufe: 17. September 2024

Industriell-techn. Ausbildungsberufe: 24./25. September 2024. Anmeldetermine zum Teil 1 der Abschlussprüfung im Herbst 2024. Am Teil 1 der Abschlussprüfung im Herbst 2024 werden alle die Auszubildenden teilnehmen, die eine Berufsausbildung zum:

- Automobilkaufmann/-frau

- Bankkaufmann/-frau

- IT-Berufe

- Kaufmann/-frau für Büromanagement

- Kaufmann/-frau im E-Commerce

- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement

- Kraftfahrzeugmechatroniker/-in

- Elektroniker/in für

- Automatisierungstechnik

- Elektroniker/in für Betriebstechnik

- Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme

- Elektroniker/in für Geräte und Systeme

- Elektroniker/in für luftfahrttechnische Systeme

- Anlagenmechaniker/in

- Industriemechaniker/in

- Konstruktionsmechaniker/in

- Werkzeugmechaniker/in

- Zerspanungsmechaniker/in

- Mechatroniker/in

- Technische/r Produktdesigner/-in

- Technische/r Systemplaner/-in

absolvieren.

Der Anmeldeschluss ist bereits der 21. Mai 2024.

Die Termine für die schriftliche Prüfung sind:

- Mechatroniker/-in: 24. September 2024

- industrielle Elektroberufe/Kfz-Berufe: 25. September 2024

- industrielle Metallberufe: 24. September 2024

- Kaufmann/-frau für Büromanagement: 18./19. September 2024

- kaufmännische Berufe: 17. September 2024

Die Anmeldung erfolgt über das IHK-Bildungsportal unter www.bergische.ihk.de, Dok.: 5034560. Die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe werden vorab darüber informiert.

Anträge gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall-Externe-) sind ebenfalls zu diesen Terminen bei der Bergische Industrie- und Handelskammer, Wuppertal-Solingen-Remscheid, Hauptgeschäftsstelle Wuppertal, Postfach 420101, 42401 Wuppertal einzureichen. Anträge, die nach dem vorgenannten Termin eingehen, können für die Teilnahme am Teil 1 der Abschlussprüfung im Herbst 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorgezogene Anmeldetermine zur Abschlussprüfung:

- Automobilkaufmann/-frau,

- Bankkaufmann/-frau,

- Industriekaufmann/-frau,

- IT-Berufe,

- Kaufmann/-frau für Büromanagement,

- Kaufmann/-frau im E-Commerce,

- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement,

- Fachkraft für Veranstaltungstechnik,

- Kraftfahrzeugmechatroniker/in,

- Mechatroniker/in,

- Mediengestalter/in,

- Medientechnologe/-in,

- Technische/r Produktdesigner/in,

- Technische/r Systemplaner/in,

- Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,

- Werkstoffprüfer/in,

- Zweiradmechaniker/in und

- Metall- und Elektroberufe

Zur Winterprüfung 2024/2025 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit zum 31.03.2025 endet. Anmeldeschluss ist bereits der 1. Juni 2024. Die Anmeldung erfolgt über das IHK-Bildungsportal unter www.bergische.ihk.de, Dok.: 5034560. Die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe werden vorab darüber informiert. Anträge gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) sowie Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall – Externe -) sind ebenfalls bis zu diesem Termin bei der Bergische Industrie- und Handelskammer, Wuppertal-Solingen-Remscheid, Hauptgeschäftsstelle Wuppertal, Postfach 42 01 01, 42401 Wuppertal, einzureichen, sofern die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2024/2025 erfolgen soll. Anträge, die nach dem vorgenannten Termin eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2024/2025 nicht mehr berücksichtigt werden. Termine für die schriftliche Abschlussprüfung: Automobilkaufleute, Bankkaufleute, Industriekaufleute, IT-Berufe, Kaufleute für Büromanagement, Kaufleute im E-Commerce, Kaufleute im Groß- und Außenhandelsmanagement: 26./27. November 2024; Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Mechatroniker/in, Mediengestalter/in Bild und Ton, Technische/r Produktdesigner/in, Technische/r Systemplaner/in, Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Werkstoffprüfer/in, Zweiradmechaniker/in und Metall- und Elektroberufe: 3./4. Dezember 2024

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