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Wer heute über die Anschaffung eines neuen Firmenfahrzeugs nachdenkt, hat viele Optio-nen zur Auswahl. Sowohl bei der Finanzierung als auch beim Antrieb. Ein Überblick.
Über elf Prozent der in Deutschland angemeldeten Autos sind Firmen- oder Dienstwagen. Der größte Teil davon wird allerdings nicht gekauft, sondern geleast oder neuerdings einfach abonniert. Beim traditionellen Firmenwagen-Leasing müssen Unternehmen sich grundsätzlich für eine der zwei Hauptvarianten entscheiden: dem operativen Leasing und dem Finanzierungsleasing. Operatives Leasing ist für Firmen interessant, die eine regelmäßige Aktualisierung des Fuhrparks planen oder deren Fahrzeugbedarf saisonalen Schwankungen unterliegt. Durch die einfache Rückgabe am Ende der Leasingdauer entfallen zudem die Sorgen um den Wiederverkaufswert. Ein Pluspunkt, wenn es um die Kostenkalkulation geht. Darüber hinaus werden beim operativen Leasing in der Regel alle Reparatur- und Wartungskosten vom Leasinggeber getragen. Die Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um eine Art langfristige Miete, die oft mit der Option zum Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit verbunden ist. Im Gegensatz zum operativen Leasing geht es hierbei um mehrjährige Zeiträume. Diese Variante eignet sich für Unternehmen, die planen, das geleaste Fahrzeug über einen langen Zeitraum zu nutzen und schlussendlich gegebenenfalls auch zu kaufen. Finanzierungsleasing ist oftmals günstiger, wenn man sich die monatlichen Zahlungen ansieht, bindet das Unternehmen aber über einen längeren Zeitraum und beinhaltet das Risiko des Restwerts.
Ob die Software auf dem Arbeitsrechner oder die Wetter-App auf dem Smartphone – Abomodelle sind überall auf dem Vormarsch. So auch im Bereich der Firmenwagen. Schon nach einer kurzen Suche im Internet stellt man fest: Das Angebot der „All in one“-Anbieter ist inzwischen riesig. Beim sogenannten Auto-Abo – oder Auto-Flatrate – deckt man mit einer monatlichen Rate alle wichtigen Kosten ab. Dazu zählen auch Versicherung, Inspektion und Reifenwechsel. Einige Anbieter bieten sogar an, die Tankfüllungen beziehungsweise die Akkuladungen abzurechnen. Ein Abonnement hat in der Regel eine kürzere Laufzeit als ein Leasingvertrag. Außerdem kann das Abo bei Bedarf schnell und unkompliziert angepasst werden. Eine Kündigung ist oftmals ganz ohne Frist oder zum Ende des Vertragsmonats möglich. Üblicherweise muss man beim Auto-Abo aber eine Startgebühr einrechnen, die zwischen 150 und 200 Euro liegt.
Hat man sich für eine der drei Finanzierungsmöglichkeiten entschieden, bleibt noch die Frage nach dem Antrieb. Soll es ein Diesel sein oder lieber ein Benziner? Wäre ein Elektroauto oder ein Fahrzeug mit Hybrid-Antrieb eine Option? Wenn man nur auf den Gesamtwert schaut, gibt es seit dem Wegfall der staatlichen Förderprämie für elektrische Fahrzeuge – der sogenannte Umweltbonus – heute praktisch keine Unterschiede mehr. Ein paar Einsparungen sind dem Elektroauto aber noch geblieben.
Aus ökonomischer Sicht profitiert man bei einem elektrischen Antrieb vor allem von niedrigeren Betriebskosten. Elektrofahrzeuge haben deutlich geringere Wartungsanforderungen und die laufenden Kosten für Strom sind im direkten Vergleich zu Benzin oder Diesel niedriger. Das gilt umso mehr, wenn auf dem Betriebsgelände eine eigene Wallbox installiert ist. Im allerbesten Fall noch in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, die dauerhaft günstigen Strom für die Akkus der Firmenflotte bereitstellt.
Elektrofahrzeuge sind auch nach wie vor ein klares Statement in Sachen Nachhaltigkeit, was durchaus auf den Imagewert eines Unternehmens einzahlen kann. Zu guter Letzt profitiert man als E-Auto-Nutzer von bevorzugten Parkplätzen in den Innenstädten, was gerade für Mitarbeitende im Außendienst nützlich sein kann.
Einige Händler und Hersteller reagieren aktuell mit eigenen Aktionsrabatten auf das Ende der Förderung für Elektroautos. Das kann dafür sorgen, dass der Wegfall der staatlichen Prämie teilweise oder sogar ganz ausgeglichen werden kann. Nicht selten bieten Händler auch Wechselprämien für Elektroautos an. Wer etwa einen alten Diesel in Zahlung gibt und ein Elektroauto kauft, kann oft etwas sparen.
Aus steuerlicher Sicht sind E-Autos den Verbrennern überlegen. Für vollelektrische Fahrzeuge wie Pkw, Transporter oder E-Roller, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, müssen für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren keine Kfz-Steuern gezahlt werden. Allerdings ist diese Steuerbefreiung bis Ende 2030 befristet. Für diesjährig angeschaffte Fahrzeuge gilt also noch eine Steuerbefreiung von immerhin sechs Jahren. Plug-in-Hybride sind von der Kfz-Steuer-Befreiung ausgenommen. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus einer Kombination von Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist trotzdem günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen wesentlich geringer sind.
Die 2022 eingeführte THG-Prämie ist eine staatliche Förderung zur Unterstützung der Treibhausgasminderung. Im vergangenen Jahr konnte man auf diesem Weg bis zu 300 Euro pro Jahr einsparen. Die Prämie gilt für alle vollelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind in Deutschland von der Quote ausgeschlossen, anders als zum Beispiel in Österreich.
Die THG-Quote basiert auf dem Handel mit Treibhausgasminderungsquoten. Halter von Elektrofahrzeugen sind berechtigt, Zertifikate für die eingesparten CO₂-Emissionen zu erhalten. Diese werden dann an interessierte Parteien – in erster Linie Mineralölunternehmen – verkauft. Durch den Kauf der entsprechenden Zertifikate wird es möglich, dass diese ihre eigenen Emissionsziele erfüllen können. Unternehmen mit Elektroautos in der Firmenflotte können also durch die Registrierung der Fahrzeuge und den Verkauf der THG-Quoten zusätzliche Einnahmen generieren.
Beim THG-Quotenhandel ist es übrigens nicht relevant, ob die Fahrzeuge geleast, gekauft oder gemietet sind. Alle Unternehmen, die vollelektrische Firmenwagen in ihrem Fuhrpark haben, erhalten ein jährlich vom Umweltbundesamt ausgestelltes CO₂-Zertifikat, das für den Quotenhandel genutzt werden kann. Man sollte aber darauf achten, dass der Prozess nur über zugelassene Anbieter erfolgt, die beim Umweltbundesamt registriert sind. Bei der Auswahl gilt es, nicht nur die Höhe der ausgezahlten Prämie im Blick zu haben, sondern auch die Transparenz des Angebots, die Vertrauenswürdigkeit und eventuell anfallende Gebühren. Darüber hinaus locken alle THG-Plattformen mit teils drastisch unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Es empfiehlt sich also, Erfahrungsberichte und Vergleiche heranzuziehen, um einen seriösen und effizienten Partner für die Abwicklung der THG-Prämie zu finden.
Die 1-Prozent-Regel für Firmenwagen ist ein echter Steuervorteil für Arbeitnehmer, die ihre Fahrzeuge sowohl im Arbeitsalltag als auch privat nutzen. Versteuert wird von diesem „Bonus“ des Arbeitgebers monatlich nur 1 Prozent des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil. Für Elektroautos, die seit Anfang 2019 gekauft oder geleast wurden, fallen die Steuern dank einer reduzierten Bemessungsgrundlage sogar noch niedriger aus. Beträgt der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro, dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert werden. Elektrofahrzeuge, die über der Grenze von 60.000 Euro liegen, werden mit 0,5 Prozent berechnet. Derselbe Steuersatz gilt auch für Plug-in-Hybride. Dafür muss das Fahrzeug aber eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer emittieren (nach WLTP-Messverfahren). Nach aktuellem Stand gilt diese Regelung noch bis Ende 2030.
Sicher ist: Wer sich für ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug als Firmenwagen entscheidet, kann auch heute noch Geld sparen. Den beliebten Umweltbonus können die Einsparungen allerdings nicht wett machen. Genau wie bei den Antriebsarten haben Unternehmen auch bei der Finanzierung die Qual der Wahl. Ein Grund mehr, sich für die Entscheidungsfindung ausreichend Zeit zu nehmen und alle Optionen abzuwägen.
ExistenzgründerInnen und UnternehmerInnen aufgepasst! Wenn Sicherheiten zur Finanzierung Ihres Vorhabens fehlen, dann können Sie Ihre Anfrage direkt und digital über das Finanzierungsportal ermoeglicher.de an die Bürgschaftsbank NRW senden. „Für uns zählen die handelnden Personen und die Geschäftsaussichten. Gute Ideen sollten nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern“, erklärt Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW, „zusammen mit der jeweiligen Hausbank finden wir die beste Lösung.“
Die Bürgschaftsbank NRW besichert als Wirtschaftsförderinstitut seit über 65 Jahren Kredite von Hausbanken mit bis zu 80%igen Ausfallbürgschaften. Aber auch Steuer- und Unternehmensberater können die Plattform für ihre MandantInnen nutzen und das Vorhaben vorab schildern. Die Anfragesteller erhalten spätestens am nächsten Werktag eine erste Rückmeldung und Einschätzung vom Expertenteam der Bürgschaftsbank NRW. Das Portal und der komplette Service sind dabei kostenlos.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG) NRW kann auch direkt Kapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfügung stellen. Dadurch können kleine und mittlere Unternehmen – ergänzend oder alternativ zu einer Bürgschaft – mit einer stillen Beteiligungen der KBG ihre Eigenkapitalausstattung mit bis zu 1,5 Mio. Euro verbessern.
Weitere Informationen dazu unter: nrw.ermoeglicher.de
Seit über 40 Jahren ist „Beharrlich und Erfolgreich“ das Motto der AKTIVA GmbH aus Solingen. Als Michael Raubal (gest. 2015) das Unternehmen 1979 gründete, hatte er eine klare Vision davon, wie er das Unternehmen langfristig ausrichten wollte.
Heute ist die AKTIVA ein etabliertes Inkassounternehmen und betreut Selbstständige, kleinere Firmen bis hin zu Mittelständlern und Online-Händlern. So zählen Apotheken, Sanitätshäuser, Handels- und Dienstleistungsunternehmen zu den Kunden, die Mandate von einigen wenigen im Monat bis hin zu mehreren Tausend Inkasso-Aufträgen pro Jahr einreichen. Für mittlerweile mehr als 6.000 Kunden betreibt die AKTIVA den professionellen Forderungseinzug in ganz Europa.
„Wir sind stolz darauf, dass unsere Neukunden zu über 80 % durch Empfehlungen zu uns kommen.“ Das AKTIVA-Inkassosystem wurde im Laufe der Jahre immer weiterentwickelt und bietet heute für den Mandanten faire, kostenseitig klar kalkulierbare Inkassopakete mit einem konfigurierbaren Maßnahmenbaukasten an. Da die Geschäftswelt in stetigem Wandel ist, werden auch die eigenen Prozesse und angebotenen Leistungspakete regelmäßig überprüft und optimiert. Hierbei stehen immer 3 Aspekte im Fokus:
Ist der Mandant ausreichend beteiligt und informiert? Inkasso sollte keine „Black Box“ sein. Die Mandantenberatung wird bei der AKTIVA offensiv betrieben.
Wie kann man die Erfolgsquote erhöhen? Die AKTIVA arbeitet stets nach dem Leitspruch: „Auch das Gute kann man oft noch besser machen.“
Laut Gesetz muss der Schuldner die Kosten des Inkassoverfahrens tragen. Es bleiben aber Forderungen (z. B. durch Insolvenz) uneinbringlich. Es ist der AKTIVA wichtig, immer ein für den Mandanten wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen anzubieten.
„Die letztendliche Entscheidung über das Vorgehen liegt natürlich immer beim Kunden. Wir haben aufgrund unserer Erfahrung und Analyse zu jedem Fall unsere Einschätzung der Realisierbarkeit einer Forderung. Die Einbindung unserer Expertise in den Inkassoprozess hat das Ziel, den Kunden bei einem zu hohen Ausfallrisiko vor unnötigen Kosten zu schützen.“
Weil Inkassoangelegenheiten durchaus komplex werden können, sind die ausführliche Kundenberatung und eine transparente Statusinformation bei der AKTIVA ein wesentlicher Baustein des Erfolgs.
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