- Bekanntmachungen

Aktuelle Informationen der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid

Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid

Für die Wahlperiode vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2029 ist die Vollversammlung der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid neu zu wählen.

Zur Vorbereitung dieser Wahlen sind Listen der Wahlberechtigten, geordnet nach Wahlbezirken und Wahlgruppen (Wählerlisten), aufgestellt worden. Diese Listen können in der Zeit vom 19. August bis 9. September 2024 in der Hauptgeschäftsstelle der Bergischen IHK, Heinrich-Kamp-Platz 2, Wuppertal, sowie in der Geschäftsstelle der IHK, Elberfelder Str. 77, Remscheid, während der Dienstzeiten der IHK eingesehen werden.

Einsprüche gegen die Wählerlisten, Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten oder auf Umgruppierung in eine andere Wählerliste sind innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 16. September 2024, beim Wahlausschuss der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid, Heinrich-Kamp-Platz 2, 42103 Wuppertal, schriftlich einzulegen. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.

Wer an der Wahl teilnehmen will, muss in der Liste der Wahlberechtigten seines Wahlbezirks und seiner Wahlgruppe verzeichnet sein. Wahlberechtigte, bei denen nach der Art ihres Betriebes die Zugehörigkeit zu mehreren Wahlgruppen möglich ist, können binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 16. September 2024, beantragen, ihr Wahlrecht in einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk auszuüben; anderenfalls verbleibt es bei der durch den Wahlausschuss erfolgten Zuweisung. Wählen kann auch, wer bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach dem 16. September 2024 entstanden ist.

Jeder IHK-Zugehörige hat nur eine Stimme; er übt sein Wahlrecht ausschließlich in seinem Wahlbezirk und in seiner Wahlgruppe aus. Nach § 8 der Wahlordnung werden die Wahlberechtigten in sechs Wahlgruppen eingeteilt:

Zu dieser Wahlgruppe gehören alle Betriebe, die Industrieerzeugnisse fertigen und nicht mit ihrem ganzen Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sind, außerdem die Betriebe der Wasser-, Gas- und Elektrizitätsgewinnung und -verteilung sowie industrielle Bauunternehmungen.

Zu dieser Wahlgruppe gehören die Betriebe des Groß- und Außenhandels sowie des Handelsvertreter-, Makler- und Vermittlergewerbes.

Zu dieser Wahlgruppe gehören die Betriebe des Einzelhandels einschließlich Apotheken.

Zu dieser Wahlgruppe gehören die Betriebe des gesamten Verkehrsgewerbes einschließlich Lagerei.

Zu dieser Wahlgruppe gehören die Betriebe des Gastgewerbes und weiterer dem Fremdenverkehr zuzuordnender Gewerbezweige; Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaften; Baubetreuungsgesellschaften; DV-Unternehmen; PR- und Werbeagenturen; Verlage sowie andere. Beteiligungs- und Komplementärgesellschaften, die der Verwaltung und Führung von ebenfalls IHK-zugehörigen Gesellschaften dienen, sind der Wahlgruppe zugeordnet, der das verbundene Unternehmen angehört. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören könnten, sind grundsätzlich in derjenigen Wahlgruppe wahlberechtigt, die ihrer hauptsächlich ausgeübten Tätigkeit entspricht.

In den Wahlbezirken und Wahlgruppen sind gemäß § 9 der Wahlordnung zu wählen:

Die Wahlgruppen 4 und 5 haben als Wahlbezirk den gesamten IHK-Bezirk.

Von den in der Wahlgruppe 4 Kreditinstitute/Versicherungen zu wählenden vier Vollversammlungsmitgliedern entfallen drei auf den Bereich Kreditinstitute und einer auf den Bereich Versicherungen.

Der Wahlausschuss fordert hiermit die Wahlberechtigten zur Einreichung von Wahlbewerbungen auf. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk kandidieren, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Das Einholen von Unterstützerunterschriften ist nicht erforderlich.

Die Bewerbungen sind bis spätestens 30. September 2024 beim Wahlausschuss der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid, Heinrich-Kamp-Platz 2, 42103 Wuppertal, einzureichen.

Auf der Wahlbewerbung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem hat jeder Bewerber eine Erklärung beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist, und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen (Musterformulare für Wahlbewerbungen und Bewerbererklärungen können bei der IHK angefordert oder von der Internet-Seite der IHK – www.bergische-ihkwahl.de – heruntergeladen werden).

Wählbar sind Bewerber, die am Wahltag volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.

Wahlbewerbungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder zu spät bei der IHK eingehen, müssen nach der Wahlordnung zurückgewiesen werden. Geht in einem Wahlbezirk für eine Wahlgruppe keine gültige Wahlbewerbung ein oder reicht die Zahl der vorgeschlagenen Bewerber nicht aus, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung zur Abgabe von Wahlbewerbungen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet in dieser Wahlgruppe keine bzw. eine auf die gültigen Wahlbewerbungen beschränkte Wahl statt.

Die Kandidatenlisten werden vom Wahlausschuss nach Eingang der Wahlbewerbungen gesondert bekannt gegeben.

Die Wahl findet schriftlich und elektronisch statt; das bedeutet, dass die Wahlberechtigten entscheiden können, ob sie die Stimme schriftlich (Briefwahl) oder elektronisch über ein Wahlportal abgeben. Die Wahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) sowie die Zugangsdaten für die Online-Wahl gehen den Wahlberechtigten rechtzeitig vor dem Wahltermin zu. Die Wahlfrist beginnt am Samstag, den 18. Januar 2025, und endet am Freitag, den 14. Februar 2025.

Bei Fragen über Einzelheiten des Wahlverfahrens stehen der Wahlbeauftragte Dr. Andreas Leweringhaus und der stv. Wahlbeauftragte Thomas Grigutsch unter der Telefonnummer 0202 2490-250 und 0202 2490-200 oder E-Mail ihk-wahl@bergische.ihk.de zur Verfügung.

Wuppertal, den 14. Mai 2024. Der Wahlausschuss der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid

Horst Gabriel (Vorsitzender)

Herr Gunther Wölfges, Stadtsparkasse Wuppertal, ist mit Wirkung zum 31.03.2024 als Mitglied der Vollversammlung ausgeschieden. Sein Nachfolger ist das bisherige Ersatzmitglied Markus Müller, National-Bank Aktiengesellschaft, Niederlassung Wuppertal.

Herr Dipl.-Kfm. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Alexander Thees, von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet: Unternehmensbewertung, hat seinen Sitz von Düsseldorf nach Wuppertal verlegt.

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