- Bekanntmachungen

Aktuelle Informationen der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid

Gebühren bei Überstellungen

Änderung des Gebührentarifs:

2.1 Prüfungsgebühr von Überstellungen, Externe, Umschüler Komplette Abschlussprüfung (inklusive Zwischenprüfung / Teil 1)

Jeweils die doppelte Gebühr wie bei den Gesamtgebühren unter III Berufsbildung 1.1 bis 1.2

Dieser Gebührentarif tritt nach Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift „Bergische Wirtschaft“ in Kraft, zuletzt geändert am 08.11.2023. Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 02.08.2024, Aktenzeichen 216/2024-0003805.

Gez. im Original, Henner Pasch (Präsident), Michael Wenge (Hauptgeschäftsführer)

Peter Coblenz, Brangs + Heinrich GmbH, Solingen, und Henner Pasch, fourtexx GmbH, Solingen, sind für die Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2029 durch Urkunde des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Handelsrichtern wiederernannt worden.

Nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes ist während der Berufsausbildung eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vorgeschrieben. Zur Abschlussprüfung darf nach §43 Absatz 1 Nummer 2 Berufsbildungsgesetz nur zugelassen werden, wer an der Zwischenprüfung teilgenommen hat. An der Zwischenprüfung Frühjahr 2025 nehmen Auszubildende in drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen teil, die ihre Ausbildungszeit bis zum 1. Oktober 2023 begonnen und bisher noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben. Auszubildende, die im Sommer 2025 ihre Abschlussprüfung ablegen wollen und bisher noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben, werden ebenfalls zu diesem Zwischenprüfungstermin angemeldet. Die Ausbildungsbetriebe erhalten lediglich eine „Aufforderung zur Anmeldung“. Diese ist nur dann an uns zurückzuschicken, wenn keine Teilnahme an der Zwischenprüfung erfolgen soll. Erhalten wir keine Mitteilung bis zum 10. November 2024, gelten die Auszubildenden verbindlich für die Zwischenprüfung angemeldet.

Die schriftlichen Prüfungen finden statt:

Kaufmännische Berufe: 25. März 2025 

industriell-techn. Ausbildungsberufe: 18./19. März 2025

Am Teil 1 der Abschlussprüfung im Frühjahr 2025 werden alle die Auszubildenden teilnehmen, die eine Berufsausbildung zum:

- Automobilkaufmann/-frau

- Bankkaufmann/-frau

- IT-Berufe

- Kaufmann/-frau für Büromanagement

- Kaufmann/-frau für Versicherungen

- und Finanzanlagen

- Kaufmann/-frau im E-Commerce

- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandels­management

- Hotelfachmann/-frau (AO 2022)

- Kaufmann/-frau für Hotelmanagement (AO 2022)

- Kraftfahrzeugmechatroniker/-in

- Elektroniker/in für Automatisierungstechnik

- Elektroniker/in für Betriebstechnik

- Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktur­systeme

- Elektroniker/in für Geräte und Systeme

- Elektroniker/in für luftfahrttechnische Systeme

- Anlagenmechaniker/in

- Fertigungsmechaniker/in

- Gießereimechaniker/in

- Industriemechaniker/in

- Konstruktionsmechaniker/in

- Stanz- und Umformmechaniker/in

- Werkzeugmechaniker/in

- Zerspanungsmechaniker/in

- Mechatroniker/in

- Technische/r Produktdesigner/-in

- Technische/r Systemplaner/-in

- Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in

absolvieren.

Der Anmeldeschluss ist bereits der 10. November 2024.

Die Termine für die schriftliche Prüfung sind:

- Mechatroniker/in: 19. März 2025

- industrielle Elektroberufe/Kfz-Berufe/Technischer Systemplaner/in:19. März 2025

- industrielle Metallberufe/Technischer Produkt­designer/in: 18. März 2025

- Kaufmann/-frau für Büromanagement: 27./28. März 2025

- kaufmännische Berufe: 25. März 2025

Die Anmeldung zur Teil 1 Abschlussprüfung Frühjahr 2025 erfolgt online im #BBO IHK-Bildungsportal unter www.bergische.ihk.de Dok.-Nr.: 5034560. Die Auszubildenden und Aus­bildungsbetriebe werden vorab darüber informiert.

Anträge gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall-Externe-) sind ebenfalls zu diesen Terminen bei der Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid, Hauptgeschäftsstelle Wuppertal, Postfach 420101, 42401 Wuppertal einzureichen. Anträge, die nach dem vorgenannten Termin eingehen, können für die Teilnahme am Teil 1 der Abschlussprüfung im Frühjahr 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Sommerprüfung 2025 werden gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit zum 30.09.2025 endet.

Anmeldeschluss ist bereits der 1. Dezember 2024.

Für die folgenden kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe findet die schriftliche Abschlussprüfung sowie Teil 2 der Abschlussprüfung am 6./7. Mai 2025 statt.

- Automobilkaufmann/-frau

- Bankkaufmann/-frau

- Industriekaufmann/-frau

- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

- IT-Berufe,

- Kaufmann/-frau für Büromanagement

- Kaufmann/-frau im E-Commerce

- Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandels­management

- Hotelfachmann/-frau (AO 2022)

- Kaufmann/-frau für Hotelmanagement (AO 2022)

Für die folgenden industriell-technischen Berufe findet die schriftliche Abschlussprüfung sowie Teil 2 der Abschlussprüfung am 13./14. Mai 2025 statt.

für die:

- Fachkraft für Veranstaltungstechnik,

- Kraftfahrzeugmechatroniker/in,

- Mechatroniker/in

- Mediengestalter/in Bild und Ton,

- Technische/r Produktdesigner/in

- Technische/r Systemplaner/in

- Stanz- und Umformmechaniker/-in

- Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in

- Werkstoffprüfer/in

- Zweiradmechaniker/in

- Metall- und Elektroberufe

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 erfolgt online im #BBO IHK-Bildungsportal unter www.bergische.ihk.de Dok.-Nr.: 5034560. Die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe werden vorab darüber informiert.

Anträge gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung) sowie Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall - Externe -) sind bis zu diesem Termin bei der

Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid, Hauptgeschäftsstelle Wuppertal, Postfach 42 01 01, 42401 Wuppertal

einzureichen, sofern die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 erfolgen soll.

Anträge, die nach dem vorgenannten Termin eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.

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