- Branche im Wandel

In der Branche der Steuerberaterinnen und Steuerberater macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. Effizientes Recruiting ist in den kommenden Jahren ausschlaggebend – und auch die Offenheit gegenüber digitalen Technologien.

Auch wenn sich konjunkturell bedingt in diesem Sommer ein wenig Entspannung eingestellt hat: Der Fachkräftemangel in Deutschland befindet sich nach wie vor auf einem ausgesprochen hohen Niveau. Das geht aus dem KfW-ifo-Fachkräftebarometer hervor:

Im zweiten Quartal 2024 melden mehr als ein Drittel der Unternehmen (35 Prozent), dass fehlendes Fachpersonal ihre Geschäftstätigkeit behindere. Das sind seit dem Zeitpunkt der letzten Erhebung im Januar dieses Jahres rund ein Prozentpunkt weniger sowie 15 Prozentpunkte weniger als im Juli 2022, als der Fachkräftemangel sein bisheriges Hoch seit Beginn der Befragung erreicht hatte. Besonders betroffen sind Rechts- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer: 71 Prozent aus dieser Gruppe meldeten, zu wenig Personal zu haben. Zum Vergleich: Beispielsweise unter den Betrieben der Gebäude- und Garten­betreuung sowie der Architektur- und Ingenieurbüros beklagten mehr als die Hälfte der Befragten einen Fachkräftemangel, während der Anteil bei Herstellern von Leder, Lederwaren und Schuhen etwa nur bei elf Prozent liegt. „Die Fachkräfteknappheit bleibt weiter ein großes Thema für die Unternehmen in Deutschland“, resümiert Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

Eine Umfrage des Düsseldorfer Meinungs­forschungsinstituts INNOFACT AG und der cocodibu GmbH im Auftrag von Haufe unter verantwortlichen Steuer­beraterinnen und Steuerberatern kam im Januar dieses Jahres zu dem Ergebnis, dass der akute Fachkräftemangel die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Steuerkanzleien zunehmend hemmt. Die Studie „Recruiting in Steuer­kanzleien“ war durchgeführt worden, um die Veränderungen im Recruiting-Prozess sowie die gewandelten Anforderungen an Bewerbende in den vergangenen Jahren zu beleuchten. In der Konsequenz sollten effektive Ansätze zur Mitarbeitergewinnung in Steuerkanzleien identifiziert werden. Laut der Studie leiden knapp 60 Prozent der Kanzleien nach eigenen Angaben an der Flaute auf dem Bewerbermarkt. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitenden wirke sich auch auf den Umsatz aus, schreiben die Protagonisten: 30 Prozent aller Kanzleien erwägen aufgrund der Engpässe, bestehende Mandate zu kündigen. Jede vierte Kanzlei sieht sich gezwungen, künftig Neumandate abzulehnen, wenn sich der Engpass im Recruiting nicht entspannt. Rund jede achte Steuerkanzlei fürchtet aufgrund des Fachkräftemangels, in den nächsten Jahren schließen zu müssen.

Mit dem erwarteten Anziehen der Konjunktur werde sich auch der Mangel an Fachkräften wieder verstärken, so Dr. Fritzi Köhler-Geib. „In welchem Ausmaß, hängt davon ab, wie erfolgreich ein Gegensteuern gelingt.“ Zu den möglichen Maßnahmen zählt sie unter anderem Anreize für eine höhere Erwerbsbetei­ligung von Frauen und Älteren, das Anwerben und die Integration qualifizierter Zuwandernder sowie bedarfs­gerechte Qualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmenden. Ein weiterer Punkt sind der KfW-Chefvolkswirtin zufolge Maßnahmen zur Steigerung der ein­zel- und gesamtwirtschaftlichen Arbeits­produktivität – „zum Beispiel durch eine stärkere Digitalisierung“.

Die wird immer häufiger zusammen mit Künst­licher Intelligenz gedacht. 2023 hat Haufe die Ergebnisse einer Befragung von Steuerberaterinnen, Steuer­beratern und Beschäftigten in Steuerkanzleien veröffentlicht (Studie „KI in der Steuerberatung“ von Juni 2023). Diesen zufolge ist das Thema KI für knapp die Hälfte aller Befragten schon jetzt im Arbeits­alltag relevant oder sehr relevant. Mehr als zwei Drittel der Befragten glauben, dass KI ihren persön­lichen Arbeitsalltag in den nächsten fünf Jahren stark oder sehr stark beeinflussen wird.

Die Erwartungen fassen die Studien­autorinnen und -autoren unter anderem wie folgt zusammen: 36 Prozent der Probandinnen und Probanden gehen davon aus, dass KI bei Standardtätig­keiten unterstützen kann. 29 Prozent erwarten, dass sich mit KI Abläufe und Prozesse in der Kanzlei effizienter gestalten lassen. Jeweils rund 15 Prozent geben an, dass KI ihnen Routinetätigkeiten vollständig abnehmen sowie dabei unterstützen kann, den Service für Kundinnen und Kunden beziehungsweise Mandantinnen und Mandanten zu verbessern. Letzteres erwarten den Ergebnissen zufolge vor allem Beschäftigte in mittleren und größeren Unternehmen. Rund 60 Prozent der Probandinnen und Probanden halten KI für eine Unterstützungsmöglichkeit, dem Fachkräftemangel in der Steuerberatung zu begegnen. 64 Prozent können sich gut vorstellen oder glauben sogar fest daran, dass KI beziehungsweise ChatGPT einige ihrer beruflichen Auf­gaben ganz oder teilweise übernehmen kann. Als realistischen Zeithorizont nennt ein Großteil der Befragten fünf Jahre. Dass KI dabei helfen kann, ein­zelne Fachkräfte komplett zu ersetzen, glaube hingegen kaum jemand, heißt es im Summary.

Im Verbund setzt man in der Branche auch auf Interaktionen zwischen Menschen, genauer: auf gezieltes Recruiting – und zwar bei einer Zielgruppe, die gerade ihre ersten beruflichen Schritte macht. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden insbesondere die jungen Erwachsenen der Generation Z relevant, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In diesem Kontext fiel am 1. August 2024 der Startschuss für die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von der Bundessteuerberaterkammer, der DATEV eG und dem Deutschem Steuerberater­verband e. V. Mit der Aktion wollen die Akteurinnen und Akteure zum einen das Bewusstsein für den Beruf des Steuer­fachangestellten schärfen sowie zum anderen mehr junge Menschen für diesen Ausbildungsweg begeistern, heißt es bei der Steuerberaterkammer Düsseldorf. In diesem Rahmen wurde die Website www.zahltsichausbildung.de erstellt, über die sich Jugendliche sowie deren Eltern, Lehrer und Beratende ausführlich und dennoch kurzweilig über den Steuerfachangestellten-Beruf in­formieren können. Bunt aufgemachte Kacheln präsentieren zum Beispiel spannende Fakten über Buchführung, Steuererklärung und Unternehmensgründungen. Des Weiteren finden Interessierte eine kostenlose Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse, die sämtliche bundesweit offenen Stellen an einem Ort bündelt und diese so für die Nutzerinnen und Nutzer leicht auffindbar macht – unter anderem gefiltert nach deren Wohnort.

„Für diejenigen, die noch unsicher sind, ob der Beruf zu ihnen passt, gibt es einen Eignungstest, der mit wenigen Klicks Aufschluss darüber gibt, inwiefern man für diese Ausbildung geeignet ist“, heißt es zudem auf der Website der Steuerberaterkammer Düsseldorf zu der Kampagne. Die Website kläre auch darüber auf, wie und wo die Ausbildung gemacht werden könne. „Darüber hinaus werden zahlreiche Fortbildungen und die Möglichkeit, auch ohne Studium zum Steuerberaterexamen zugelassen zu werden, anschaulich dargestellt und als attraktives Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen hervorgehoben.“ Auch Unternehmen selbst haben im Rahmen einer parallelen Aktion die Chance, selbst aktiv potenzielle künftige Mit­arbeitende auf sich aufmerksam zu machen: Über die Website www.initiative-gemeinsam-handeln.de können Kanzleien zum einen eigene Stellenausschreibungen platzieren. Zum anderen dient die Seite dazu, Steuerberaterinnen und Steuerberatern passende Tools und nützliches Wissen an die Hand zu geben, um sich auf dem Bewerbermarkt als attraktive Arbeitgebende zu positionieren und Zielgruppen effektiv anzusprechen. Sie finden dort unter anderem Best-Practice-Beispiele, ein Whitepaper über erfolgreiche Fachkräftegewinnung und relevante Veranstaltungen, die dem Netzwerken und dem fachlichen Austausch dienen.

Und wie sehen die aktuellen Branchenzahlen aus? 2023 veröffentlichte die Bundessteuerberaterkammer ihre Berufsstatistik. Demnach waren am 1. Januar 2024 knapp 106.000 Mitglieder in den Steuerberaterkammern hierzulande angemeldet – ein Zuwachs von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rückläufig hingegen ist weiterhin die Anzahl der selbstständigen Steuerberaterinnen und Steuerberater; die Quote liegt bei 67 Prozent, die Anzahl bei rund 61.400. Im Gegensatz dazu steigt der Anteil der angestellten Personen dieses Berufsstands mit 33 Prozent leicht an (rund 30.300 Personen). Die Ausbildungssituation beschreiben die Autorinnen und Autoren der Berufsstatistik wie folgt: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren insgesamt 17.355 Ausbildungs­verhältnisse zur oder zum Steuerfach­angestellten bei den Steuerberater­kammern registriert – das sind ein Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der weiblichen Auszubildenden reduzierte sich um 118 Personen, die Anzahl der männlichen hingegen stieg um 286 Personen. Damit beträgt der Anteil der weiblichen Auszubildenden 63,4 Prozent, der Anteil der männlichen Auszubildenden 36,6 Prozent. Zur oder zum Steuerfachangestellten umschulen ließen sich zum Ende vergangenen Jahres fast 1.700 Personen.

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Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte und Arbeitgeber veranlasst, zumindest teilweise auf Homeoffice oder Remote Work umzustellen. Das galt vor allem seit November 2021, nachdem der Gesetzgeber eine Homeoffice-Pflicht angeordnet hatte, die erst im Januar 2022 außer Kraft trat und anordnete, dass alle Arbeitgeber, denen das möglich war, ihre Beschäftigten ins Home­office schicken mussten. Seit 16.01.2022 gilt dies nicht mehr; die gesetzliche Grundlage für Homeoffice und Remote Work ist entfallen.

Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Formen der mobilen Arbeit und welche Regelungen sind heute zu beachten?

Homeoffice bezeichnet die Tätigkeit von zu Hause aus, während Remote Work die Arbeit von einem beliebigen Ort aus meint. Beide Formen mobiler Arbeit erfordern eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Der Arbeitgeber kann also grundsätzlich frei entscheiden, ob und wie er diese Möglichkeiten einräumt. Jedenfalls gilt das, soweit es keine Betriebsvereinbarung und keinen Tarifvertrag gibt, in denen ein Anspruch geschaffen wurde.

Sicher ist, dass inzwischen viele Beschäftigte und Bewerber von den guten Erfahrungen während der Pandemie und vom Fachkräftemangel profitieren: Arbeitgeber sind heute eher bereit als noch vor wenigen Jahren, Flexibilität zu vereinbaren. Das gilt vor allem, wenn sie hierdurch Raumkosten sparen können. Bei der Vereinbarung von Home­office oder Remote Work müssen die Arbeitsvertragsparteien jedoch zahlreiche Aspekte beachten: Die Zeiterfassung muss auch außerhalb des Betriebs funktionieren, der Arbeitgeber ist in der Regel gut beraten, wenn er die Arbeitsmittel – Computer, Software, Kommunikationsgeräte etc. – stellt und deren exklusive Nutzung für betrieb­liche Zwecke vorschreibt. Auch sollte er sicherstellen, dass Daten so gespeichert werden, dass sein Zugriff darauf gesichert ist. Wichtig ist auch, an eine mögliche Rückkehrpflicht ins Büro – oder ein solches Recht – zu denken und es zu regeln.

Absolut offen ist die Frage, ob hinsichtlich des Entgelts zwischen „Internen“ und „Externen“ differenziert werden darf: Das Argument, dass Arbeitgeber für Mitarbeiter, die in ihrem eigenen Interesse teilweise im Homeoffice ar­beiten, teure betriebliche Arbeitsplätze vorhalten müssen, ist schwer zu widerlegen. Urteile hierzu gibt es jedoch noch nicht.

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