- Bekanntmachungen
Aktuelle Informationen der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
2. Wahlbekanntmachung für die IHK-Wahl 2025 der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
Innerhalb der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die IHK-Vollversammlungswahl 2025 sind für alle Wahlgruppen und alle Wahlbezirke gültige Wahlvorschläge eingegangen. Gemäß § 14 Absatz 3 der Wahlordnung hat der Wahlausschuss die Wahlvorschläge geprüft und sie in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zu folgenden Kandidatenlisten zusammengefasst:
Wahlbezirk Wuppertal: (11 Sitze, 19 Kandidaten)
Dr. Dorothee Becker, Geschäftsführerin Gebr. Becker GmbH, Hölker Feld 29-31, 42279 Wuppertal
Ina Berger, Geschäftsführerin Julius Berger GmbH & Co. KG, Kohlfuhrter Straße 4-6, 42349 Wuppertal
Vera Bökenbrink, Geschäftsführerin STAHLWILLE Eduard Wille GmbH & Co. KG, Lindenallee 27, 42349 Wuppertal
Peter Cöllen, Geschäftsführender Gesellschafter, Vorwerk & Sohn GmbH. & Co. KG., Obere Lichtenplatzer Str. 336, 42287 Wuppertal
Karl-Josef Dudenhausen, Geschäftsführer CISTA GmbH Holzpackmittel und Industrieverpackungen, In der Fleute 53, 42389 Wuppertal
Kai Frauenhoff, Geschäftsführer Fahnen-Herold Wilhelm Frauenhoff GmbH & Co. KG, In der Fleute 81-89, 42389 Wuppertal
Cornelia Geppert, Geschäfsführerin Cornelia Geppert Mode-Accessoires GmbH, Goldlackstr. 24, 42369 Wuppertal
Dr. Andreas Groß, Geschäftsführender Gesellschafter Heinz Berger Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Kohlfuhrter Brücke 69, 42349 Wuppertal
Markus Hilkenbach, Vorsitzender der Geschäftsführung WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, Bromberger Str. 39, 42281 Wuppertal
Daniel Kämmerling-Essmann, Geschäftsführer Essmann + Schaefer GmbH & Co. KG. Remscheider Str. 71, 42369 Wuppertal
Moritz Kalkum, Geschäftsführer Otto Kalkum & Söhne GmbH & Co. KG, In der Fleute 136, 42389 Wuppertal
Victor Martinez Diaz, Geschäftsführer J. vom Cleff A. Sohn GmbH & Co. KG, Kemmannstr. 90, 42349 Wuppertal
Christian Muckenhaupt, Geschäftsführender Gesellschafter Muckenhaupt & Nusselt GmbH & Co KG, Paul-Gerhardt-Str. 25, 42389 Wuppertal
Andreas Pawelzig, Geschäftsführer WAFIOS Umformtechnik GmbH, Im Rehsiepen 35, 42369 Wuppertal
Ralf Putsch, Geschäftsführender Gesellschafter KNIPEX-Werk C. Gustav Putsch KG, Oberkamper Str. 13, 42349 Wuppertal
Dirk Sachsenröder, Geschäftsführender Gesellschafter Sachsenröder GmbH & Co. KG, Friedrich-Engels-Allee 143, 42285 Wuppertal
Philip Schmersal, Geschäftsführender Gesellschafter K.A. Schmersal Holding GmbH & Co. KG, Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal
Marcus Söhngen, Geschäftsführer Coroplast Fritz Müller GmbH & Co. K. G., Wittener Str. 271, 42279 Wuppertal
Jan Vetter, Geschäftsführender Gesellschafter Schmidt, Ley + Wiegandt GmbH & Co. KG, Möddinghofe 26, 42279 Wuppertal
Wahlbezirk Solingen: (8 Sitze, 14 Kandidaten)
Peter Bals, Geschäftsführer Malteser-Stahlwarenfabrik Willi Bals GmbH & Co. KG, Beckmannstr. 9, 42659 Solingen
Stephan Burghaus, Geschäftsführer Friedr. Herder Abr. Sohn GmbH, Obere Dammstr. 18, 42653 Solingen
Hartmut Gehring, Geschäftsführer Gehring GmbH, Tersteegenstr. 37-39, 42653 Solingen
Giselheid Herder-Scholz, Geschäftsführerin Robert Herder GmbH & Co. KG, Ellerstr. 16, 42697 Solingen
Christine Kelch, Geschäftsführerin Triangle GmbH, Friedenstr. 98, 42699 Solingen
Jens Kortenbach, Geschäftsführer Kortenbach GmbH, Weyerstr. 277, 42719 Solingen
Jörg Püttbach, Geschäftsführer BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH & Co. KG, Lotharstr. 6, 42655 Solingen
Daniel Rautenbach Geschäftsführender Gesellschafter Knieps GmbH, Dönhoffstr. 13, 42655 Solingen
Miguel Rodrigues, Prokurist Aalberts Surface Technologies GmbH, Dycker Feld 43, 42653 Solingen
Michael Schulz, Geschäftsführer Cuno Stamm GmbH & Co. KG, Barler Str. 16, 42699 Solingen
Nicolas Spengler, Geschäftsführer Metallwerk Solingen GmbH, Höher Str. 6, 42655 Solingen
Eike Sträter, Geschäftsführender Gesellschafter Flügel CSS GmbH & Co. KG, An den Eichen 10 c, 42699 Solingen
Martin Wurth, Geschäftsführer Lutz GmbH & Co. KG, Piepersberg 20, 42653 Solingen
Ralf Zimmermann, Geschäftsführender Gesellschafter Otto Röhrig Gesenkschmiede GmbH, Schmalzengraben 7, 42655 Solingen
Wahlbezirk Remscheid: (7 Sitze, 9 Kandidaten)
Christine Berghaus, Geschäftsführerin August Berghaus GmbH & Co. KG, Walter-Freitag-Str. 32, 42899 Remscheid
Dr. Roman Diederichs, Geschäftsführer Karl Diederichs GmbH & Co. KG, Luckhauser Str. 1-5, 42899 Remscheid
Marcel Fechtner, Prokurist Peiseler GmbH & Co. KG, Morsbachtalstr. 1-3, 42855 Remscheid
Alexander Holthaus, Geschäftsführender Gesellschafter Holthaus Medical GmbH & Co. KG, Karlstr. 8 b, 42897 Remscheid
Dr. Marcus Jankowski, Geschäftsführer Robert Röntgen GmbH & Co. KG, Auf dem Knapp 44, 42855 Remscheid
Dr. Oliver H. Kempkes, Geschäftsführender Gesellschafter Helmut Kempkes GmbH, Bismarckstr. 59, 42853 Remscheid
Götz Nafe, Geschäftsführer Steinhaus GmbH, Tenter Weg 13, 42897 Remscheid
Marc Ohnhäuser, Geschäftsführer Winterhoff Picard GmbH, Wüstenhagener Str. 63, 42855 Remscheid
Uwe Wiegand, Geschäftsführender Gesellschafter Wiegand GmbH, Industriestr. 5 b, 42859 Remscheid
Wahlbezirk Wuppertal: (5 Sitze, 9 Kandidaten)
Olaf Fischer, Inhaber Barmenia Agentur Olaf Fischer, Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal
Kerstin Fröhlich, Geschäftsführerin LARE Lufttechnische Anlagen und Regelsysteme GmbH, Emmastr. 11, 42287 Wuppertal
Jürgen Gadder, Geschäftsführender Gesellschafter Schade + Sohn GmbH, Industriestr. 27, 42327 Wuppertal
Christina Kaut-Antos, Geschäftsführende Gesellschafterin Alfred Kaut GmbH & Co. Elektrizitäts-Gesellschaft, Windhukstr. 88, 42277 Wuppertal
Michael Müller, Inhaber Repräsentanz für Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Ludwig-Richter-Str. 6, 42329 Wuppertal
Erdinc Özcan-Schulz, Inhaber Agentur Erdinc Özcan-Schulz, Kaiserstr. 32, 42329 Wuppertal
Bernhard Schlagermann, Inhaber artgallery, Friedrichstr. 44, 42105 Wuppertal
Moritz Schönian, Geschäftsführer, Schönian & Brühne GmbH & Co. KG, Vorm Eichholz 11, 42349 Wuppertal
Dr. Andreas Trautwein, Vorsitzender der Geschäftsführung Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, EDE Platz 1, 42389 Wuppertal
Wahlbezirk Solingen: (3 Sitze, 6 Kandidaten)
Tim Breidenbach, Geschäftsführender Gesellschafter Breidenbach Service + Vertriebs GmbH, Schweißtechnik-Arbeitsschutz, Löhdorfer Str. 96, 42699 Solingen
Jan Coblenz, Geschäftsführender Gesellschafter Brangs + Heinrich GmbH, Felder Str. 79-81, 42651 Solingen
Fatih Kazanci, Prokurist MRH Trowe Solingen GmbH, Fürker Str. 47a, 42697 Solingen
Daniel Krebs, Geschäftsführender Gesellschafter Ernst Krebs, Kommanditgesellschaft, Dellenfeld 38 – 40 42653 Solingen
Ulrich Müller, Besonders bestellter Bevollmächtigter Reiseagentur R. Müller-Nimbach, Krahenhöher Weg 18, 42659 Solingen
Frank Strippel, Inhaber Plansecur Frank Strippel, Neuenhofer Str. 39, 42657 Solingen
Wahlbezirk Remscheid: (2 Sitze, 8 Kandidaten)
Stefan Grote, Inhaber elektro-technik-grote e.K., Kipperstr. 5b, 42855 Remscheid
Holger Häde, Inhaber Häde Group, Kölner Str. 102, 42897 Remscheid
Sebastian Hahn, Prokurist FARE-Guenther Fassbender GmbH, Stursberg II 12, 42899 Remscheid
Gösta Mennenöh, Geschäftsführender Gesellschafter, Heinrich Böker GmbH & Co. KG, Vieringhausen 72, 42857 Remscheid
Thuvagaran Nesapalan, Inhaber rmb3 Thuvaragan Nesapalan e.K., Freiheitstr. 104, 42853 Remscheid
Christoph Pillmann, Geschäftsführer Koch + Pillmann GmbH + Co. KG, Gertenbachstr. 35, 42899 Remscheid
Heike Rottsieper-Halbach, Geschäftsführende Gesellschafterin Koring + Rottsieper Edelstahl GmbH + Co. KG, Vieringhausen 2 a, 42857 Remscheid
Marek Swierzy, Geschäftsführer rinstrum Europe GmbH, Tenter Weg 10, 42897 Remscheid
Wahlbezirk Wuppertal: (6 Sitze, 11 Kandidaten)
Nadja Abeler, besonders bestellte Bevollmächtigte Henrik Abeler GmbH & Co. KG, Willy-Brandt-Platz 20, 42105 Wuppertal
Dirk Biedermann, Geschäftsführer J. & E. Strasmann GmbH & Co. KG, Schuchardstr. 8-12, 42275 Wuppertal
Pascal Biesenbach, Geschäftsführer Viadukt GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 107, 42117 Wuppertal
Axel Blankennagel, Inhaber Axel Blankennagel Busbetrieb, Dieselstr. 15, 42389 Wuppertal
Henriette Bock, Inhaberin Edith Landsiedel-Becker, Inh.: Henriette Bock, Werther Hof 13, 42275 Wuppertal
Felix Corts, Inhaber Anna & Felix Corts Lifestyle GbR, Ringstr. 8, 42349 Wuppertal
Anna Gott, Geschäftsführerin Walter Gott Handels- und Logistik GmbH, Westring 351, 42329 Wuppertal
Sabine Haase, Inhaberin Bloom, Hardtstr. 32, 42107 Wuppertal
Kerstin Hardenburg, Inhaberin Glücksbuchladen, Friedrichstr. 52, 42105 Wuppertal
Markus Kuhnke, Inhaber Naschkatzenparadies, Bahnstr. 7, 42327 Wuppertal
Anne Marquardt, Apothekerin Tannenberg-Apotheke Birgit König & Anne Marquardt oHG, Robert-Daum-Platz 2, 42103 Wuppertal
Wahlbezirk Solingen: (3 Sitze, 5 Kandidaten)
Detlef Ammann, Inhaber Mode Partner, Kirchstr. 6, 42651 Solingen
Timo Jüntgen, Geschäftsführender Gesellschafter Jüntgen GmbH, Grünewalder Str. 76-78, 42657 Solingen
Ralf Kohns, Geschäftsführender Gesellschafter Expert Schultes GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 12, 42651 Solingen
Frank Reuber, Geschäftsführer Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG, Martinstr. 18, 42655 Solingen
Michael Schmiedel, Geschäftsführer Sanitätshaus Schmiedel GmbH, Grünewalder Str. 61 A, 42657 Solingen
Wahlbezirk Remscheid: (2 Sitze, 3 Kandidaten)
Bärbel Beck, Geschäftsführerin Modehaus Johann GmbH, Kölner Str. 12, 42897 Remscheid
Annika Beckmann, Inhaberin Tee Gschwendner Remscheid, Alleestr. 74, 42853 Remscheid
Roman Georg Gotzmann, Inhaber Gotzmann Computer, Kölner Str. 71, 42897 Remscheid
Wahlbezirk IHK-Bezirk: (4 Sitze, 5 Kandidaten)
Oliver Bormann, besonders bestellter Bevollmächtigter, ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal
Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des Vorstands Barmenia Versicherungen a.G., Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal
Axel Jütz, Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Wuppertal, Islandufer 15, 42103 Wuppertal
Andreas Otto, Vorstandsvorsitzender Volksbank im Bergischen Land eG, Tenter Weg 1-3, 42897 Remscheid
Michael Wellershaus, Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Remscheid, Alleestr. 76, 42853 Remscheid
Wahlbezirk IHK-Bezirk: (3 Sitze, 6 Kandidaten)
Armin Freund, Geschäftsführer Stadtwerke Remscheid Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuenkamper Str. 81-87, 42855 Remscheid
Bernd Günßler, Geschäftsführer Falk Albrecht GmbH, Vohwinkeler Str. 121-123, 42329 Wuppertal
Nico Höttges, Inhaber Taxiunternehmen Nico Höttges, Am Eskesberg 22, 42115 Wuppertal
Reiner Kammels, Geschäftsführer Gustav Mäuler GmbH & Co KG, Auf dem Langefeld 2-4, 42855 Remscheid
Dr. Maximilian Leven, Geschäftsführer Karl Schnug Kraftwagen-Spedition GmbH, Löhdorfer Str. 257 - 263, 42699 Solingen
Armin Schötz, Inhaber Taxibetrieb Armin Schötz, Hainstr. 24, 42859 Remscheid
Wahlbezirk Wuppertal: (15 Sitze, 26 Kandidaten)
Dr. Dirk Althaus, Geschäftsführender Gesellschafter Institut für Qualitäts- und Zuverlässigkeitsmanagement GmbH, Heinz-Fangman-Str. 4, 42287 Wuppertal
Katrin Becker, besonders bestellte Bevollmächtigte ECE Marketplaces GmbH & Co. KG, Alte Freiheit 9, 42103 Wuppertal
Marco Beyer, Vorstand, Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG, Ohligsmühle 3, 42103 Wuppertal
Tim Blankennagel, Geschäftsführer 3 Blankennagel Immobilienverwaltung GmbH, Dieselstr. 15, 42389 Wuppertal
Andrea Buth, Geschäftsführerin Buth & Hermanns Steuerberatung und Unternehmensberatung GmbH, Mozartstr. 48, 42115 Wuppertal
Christian Clingen, Geschäftsführer WTG Dr. Grüber GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal
Yurdagül Coskun, Inhaberin Wirtschaftsjuristin, Schützenstr. 43, 42281 Wuppertal
Tobias Dehler, Geschäftsführender Gesellschafter tangolima GmbH, Lise-Meitner-Str. 5-9, 42119 Wuppertal
Markus Freiherr von Blomberg, Geschäftsführender Gesellschafter Mello GmbH, Obergrünewalder Str. 8 a, 42103 Wuppertal
Thomas Golatta, Geschäftsführer netzkern ventures GmbH, Oberbergische Str. 63, 42285 Wuppertal
Vivien vom Hagen-Köhn, Geschäftsführende Gesellschafterin Culinaria Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal
Thomas Hahnel-Müller, Geschäftsführer NFT Umweltdatensysteme GmbH, Steinhauser Berg 4, 42389 Wuppertal
Marie Haus, besonders bestellte Bevollmächtigte VISIODROM GmbH, Mohrenstr. 3, 42289 Wuppertal
Lars Heidemann, Geschäftsführer shetani oHG, Güterstr. 20, 42117 Wuppertal
Deborah Inhanli, Geschäftsführende Gesellschafterin J.H. Born GmbH, Am Walde 23, 42119 Wuppertal
Süleyman Kayaalp, Geschäftsführender Gesellschafter wppt: kommunikation GmbH, Treppenstr. 17-19, 42115 Wuppertal
Florian Kops, Geschäftsführer dasMinisterium.com Werbeagentur GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 55, 42103 Wuppertal
Peter Krämer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater WPK Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heinz-Fangman-Str. 4, 42287 Wuppertal
Matthias Laumann, Geschäftsführer Aptiv Services Deutschland GmbH, Am Technologiepark 1, 42119 Wuppertal
Johann Christoph Leonhards, Geschäftsführender Gesellschafter Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG, Düsseldorfer Str. 255, 42327 Wuppertal
Christian Metzen, Geschäftsführer Bergische Innovationsgesellschaft mbH, Neuer Triebel 73, 42111 Wuppertal
Hauke Paasch, Vorstand Vorwerk SE & Co. KG, Mühlenweg 17-37, 42270 Wuppertal
Yasemin Sahin, Geschäftsführerin IEC – International Education Centers GmbH, Lise-Meitner-Str. 5-9, 42119 Wuppertal
Karsten Schievelbusch, Geschäftsführender Gesellschafter TREND Service GmbH, In der Fleute 88-100, 42389 Wuppertal
Stefan Schremper, Geschäftsführer Schremper IT GmbH, Bembergstr. 1, 42103 Wuppertal
Christopher Wojciech, Geschäftsführer wojciech Holding UG (haftungsbeschränkt), Uellendahler Str. 689 A, 42281 Wuppertal
Wahlbezirk Solingen: (6 Sitze, 14 Kandidaten)
Michael Boll, Geschäftsführer B. Boll Verlag des Solinger Tageblattes GmbH & Co, Mummstr. 9, 42651 Solingen
Michael Chrystal, Geschäftsführer FORUM your brandbuilder GmbH, Vorländerstr. 16a, 42659 Solingen
Tobias Erdmann, Geschäftsführender Gesellschafter Systemhaus Erdmann GmbH & Co. KG, Heiligenstock 34c, 42697 Solingen
Caroline Hehl, Geschäftsführerin HEHL GALVANOTRONIC GmbH & Co. KG, Tiefendicker Str. 10, 42719 Solingen
Sam Jordan, Geschäftsführer raumvision by msd immobilien GmbH, Neuenhofer Str. 46, 42657 Solingen
Michael Kramer, Geschäftsführer IT professional Services & Management UG (haftungsbeschränkt), Blumenstr. 92, 42655 Solingen
Timo Mavius, Geschäftsführender Gesellschafter Tanzschule Mavius GmbH, Weyerstr. 289, 42719 Solingen
Petra Meis, Inhaberin Gaststätte Rüdenstein, Obenrüden 72, 42657 Solingen
Henner Pasch, Geschäftsführender Gesellschafter fourtexx GmbH, Grünewalder Str. 28, 42657 Solingen
Christian Robbin, Geschäftsführender Gesellschafter Robbin GmbH, Obere Holzstr. 51, 42653 Solingen
Michael Tobias, Geschäftsführender Gesellschafter Michael Tobias Content Marketing Limited, Werwolf 38, 42651 Solingen
Felicia Ullrich, Geschäftsführende Gesellschafterin u-form Testsysteme GmbH & Co. KG, Klauberger Str. 1, 42651 Solingen
Rainer Vehns, Vorstand codecentric AG, Hochstr. 11, 42697 Solingen
Michael Voos, Geschäftsführer M94 GmbH, Merscheider Str. 94 a, 42699 Solingen
Wahlbezirk Remscheid: (5 Sitze, 6 Kandidaten)
Constanze Epe, Betriebswirtin Epe Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hindenburgstr. 60, 42853 Remscheid
Markus Kärst, Geschäftsführer Hotel Kromberg GmbH & Co. KG, Kreuzbergstr. 24, 42899 Remscheid
Oliver Knedlich, Geschäftsführender Gesellschafter Paul Schulten GmbH, Nordstr. 38, 42853 Remscheid
Jens Mennenöh, Geschäftsführer Mennenöh + Röhrig Bauplanung GmbH, Reinshagener Str. 74, 42857 Remscheid
Dr. Myriam Roth, Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Roth & Comp. GmbH, Emil-Rittershaus-Str. 8, 42853 Remscheid
Holger Schlichting, Geschäftsführer PRAXISFELD GmbH, Karlstr. 2, 42897 Remscheid
Der Wahlausschuss gibt die vorstehenden Kandidatenlisten gemäß § 14 Absatz 6 der Wahlordnung öffentlich bekannt. Die Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Die Wahlunterlagen, einschließlich der Login-Daten, gehen den Wahlberechtigten vor dem Wahltermin zu. Die Wahlfrist beginnt am Samstag, 18. Januar 2025, 0:00 Uhr, und endet am Freitag, 14. Februar 2025, 24:00 Uhr. Am Ende der Wahlfrist schließt das Online-Wahlportal. Bis dahin müssen auch die Briefwahlstimmen bei der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid eingegangen sein. Die Wahlberechtigten kennzeichnen auf dem Stimmzettel den beziehungsweise die von ihnen gewählten Bewerber dadurch, dass sie deren Namen auf der Bewerberliste ankreuzen. Die Wahlberechtigten dürfen höchstens so viele Bewerber ankreuzen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Der Wahlausschuss bittet alle Wahlberechtigten, bei der Stimmabgabe die Hinweise in dem mitübersandten Anschreiben genau zu beachten.
Wuppertal, 9. Oktober 2024. Der Wahlausschuss der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid. Horst Gabriel, Vorsitzender des Wahlausschusses
Die Vollversammlung der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid hat gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.August 2021 (BGBl. I S.3306) und der Beitragsordnung vom 4. Dezember 2014 in ihrer Sitzung vom 26. November 2024 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2025 (1. Januar bis 31. Dezember 2025) beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 14.582.421 Euro, Aufwendungen in Höhe von 14.244.421 Euro, geplantem Vortrag in Höhe von -9.201.548 Euro, Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 0 Euro, und 2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von 0 Euro, Investitionsauszahlungen in Höhe von 3.490.800 Euro festgestellt.
1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuer-gesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürlichen Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt.
2.Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1 IHK-Mitgliedern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 5.200 Euro bis 24.500 Euro, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer 1 eingreift: 67,00 Euro.
2.2 IHK-Mitgliedern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 24.500 Euro bis 50.000 Euro, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer 1 eingreift: 268,00 Euro.
2.3 HK-Mitgliedern, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit Verlusten oder einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 50.000 Euro: 268,00 Euro.
2.4 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 50.000 Euro bis 500.000 Euro: 536,00 Euro.
2.5 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro: 1.072,00 Euro.
2.6 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 2.500.000 Euro bis 10.000.000 Euro: 2.144,00 Euro.
2.7 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 10.000.000 Euro: 4.288,00 Euro.
2.8 Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer 2.3 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag, ab Antragsdatum, der zu veranlagende Grundbeitrag um 50 % ermäßigt.
3. Als Umlagen sind zu erheben 0,27 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal, um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
4.Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2025 (Geschäftsjahr).
5. Von den IHK-Zugehörigen, die der Eisen-, Stahl- und Metallwarenindustrie, der Gießereiindustrie, der Maschinenbauindustrie und der Elektroindustrie in der Stadt Solingen angehören und die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist ein Sonderbeitrag zur Deckung der Kosten der Lehrwerkstatt Solingen in Höhe von 0,25 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb des Jahres 2025 zu erheben.
6. Von den IHK-Zugehörigen, die der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Stadt Remscheid angehören und im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist ein Sonderbeitrag zur Deckung der Kosten des Berufsbildungszentrums Remscheid in Höhe von 0,2 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb des Jahres 2025 zu erheben.
7.Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
7.1 Liegen bei IHK-Mitgliedern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, noch keine Bemessungsgrundlagen aus dem Bemessungsjahr oder anderen Jahren vor und ist eine Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet worden, werden die Bemessungsgrundlagen entsprechend § 162 Abgabenordnung geschätzt.
7.2 Liegen bei IHK-Mitgliedern, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Ge-schäftsbetrieb erfordert, noch keine Bemessungsgrundlagen aus dem Bemessungsjahr oder anderen Jahren vor, wird nur eine Vorauszahlung des Grundbeitrages nach Ziffer 2.3 erhoben.
1. Investitionskredite
Für Investitionen werden keine Kredite aufgenommen.
IV. Bewirtschaftungsvermerke
Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden gemäß Finanzstatut insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Davon ausgenommen wird der Präsidentenfonds.
Die Investitionen werden gemäß Finanzstatut für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Wuppertal, 26. November 2024. gez. im Original: Henner Pasch (Präsident), Michael Wenge (Hauptgeschäftsführer)
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Bergische Wirtschaft“ veröffentlicht.
Wuppertal, 26. November 2024. gez. im Original: Henner Pasch (Präsident), Michael Wenge (Hauptgeschäftsführer)
Die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5. Dezember 2024 als zuständige Stelle nach § 9 (BBiG) sowie nach § 66 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 79 Abs. 4 BBiG in der Fassung vom 4. Mai 2020 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBI. I S. 591), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2021, für die Berufsausbildung von behinderten Menschen nachstehende Ausbildungsregelung.
Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen/zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.
Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42r HwO für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Die Ausbildung findet in ausbildungsrechtlich anerkannten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt.
1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten anerkannten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.
2) Neben den in § 27 BBiG/§ 21 HwO festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.
3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen und Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen und Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.
1) Ausbilderinnen und Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen nachweisen.
2) Anforderungsprofil:
Ausbilderinnen und Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:
- Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis
- Psychologie
- Pädagogik, Didaktik
- Rehabilitationskunde
- Interdisziplinäre Projektarbeit
- Arbeitskunde/Arbeitspädagogik
- Recht
- Medizin
Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG zu erfüllen, soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.
3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbildungseinrichtung erfolgt.
4) Ausbilderinnen und Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42r HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitraums von höchstens 5 Jahren die notwendigen Qualifikationen gemäß Absatz 2 nachzuweisen. Die Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder gemäß Absatz 2 gelten als erfüllt, wenn die behindertenspezifischen Zusatzqualifikationen auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können.
1) Findet die Ausbildung in einer Einrichtung statt, sollen mindestens zwölf Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb/mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden.
2) Inhalte der Ausbildung nach § 66 BBiG, die in der entsprechenden Ausbildung nach § 4 BBiG in Form überbetrieblicher Ausbildung vermittelt werden, sind auch bei einer Ausbildung nach § 66 BBiG überbetrieblich zu vermitteln.
3) Eine Abweichung der Dauer der Erfüllung der betrieblichen Ausbildung ist nicht durch die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen zu ersetzen und nur in besonderen Einzelfällen zulässig, wenn die jeweilige Behinderung oder betriebspraktische Besonderheit die Abweichung erfordern.
4) Die Berufsausbildung gliedert sich in
1. Schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
a) personenbetreuende Dienstleistungen
b) serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Ernährung,
c) serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Reinigung oder
d) serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Textilien sowie
3. schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit die jeweilige Behinderung der Auszubildenden oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
2) Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen /zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen einbringen
2. Speisen und Getränke zubereiten und servieren
3. Räume reinigen, pflegen und gestalten
4. Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
5. Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten
6. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter annehmen und lagern sowie Geräte und Maschinen einsetzen und pflegen
7. Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und präsentieren
8. Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
9. Hygienemaßnahmen durchführen
10. Im Team arbeiten und mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen zusammenarbeiten
Abschnitt B
Berufsbildpositionen weiterer berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:
1. Personenbetreuende Dienstleistungen
2. Serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Ernährung
3. Serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Reinigung
4. Serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Textilien
Abschnitt C
Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ
zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
4. Digitalisierte Arbeitswelt
1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 3 des BBiG befähigt werden, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufliche Handlungskompetenz) einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den § § 10 und 12 bis 15 nachzuweisen.
2) Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.
3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Die Auszubildende/der Auszubildende kann nach Maßgabe von Art und Schwere ihrer/seiner Behinderung von der Pflicht zum Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises entbunden werden.
1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
1. Die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Maßnahmen durchführen statt.
4) Im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Maßnahmen durchführen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. die Bedeutung von hauswirtschaftlicher Versorgung und Betreuung für die Lebensqualität darzustellen,
2. Arbeitsabläufe zu strukturieren,
3. Geräte und Maschinen auszuwählen, einzusetzen und zu reinigen,
4. hauswirtschaftliche Versorgungsmaßnahmen durchzuführen,
5. hauswirtschaftliche Betreuungsmaßnahmen darzustellen,
6. Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung umzusetzen,
7. Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu berücksichtigen sowie
8. fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung zu begründen.
5) Der Prüfling hat zwei Arbeitsproben durchzuführen. Während der Durchführung von einer der beiden Arbeitsproben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe geführt. Weiterhin hat der Prüfling Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Diese Aufgaben sollen praxisbezogen sein.
6) Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsprobe 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch höchstens 10 Minuten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 90 Minuten.
1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.
2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
3) Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. hauswirtschaftliche Leistungen vorbereiten und umsetzen,
2. Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielgruppenorientiert vorbereiten und nachbereiten,
3. Textilien und Räume reinigen und pflegen sowie
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Hauswirtschaftliche Leistungen vorbereiten und umsetzen
1) Im Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Leistungen vorbereiten und umsetzen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. aufgabenbezogene Anforderungen zu analysieren,
2. Arbeitsprozesse zu strukturieren sowie Arbeitsmittel auszuwählen,
3. hauswirtschaftliche Leistungen personenorientiert und zielgruppenorientiert umzusetzen,
4. Prozesse und Ergebnisse der umgesetzten hauswirtschaftlichen Leistungen zu bewerten,
5. Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen sowie
6. die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen und die Vorgehensweise zu begründen.
2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind zwei der folgenden Gebiete zu Grunde zu legen:
1. personenbetreuende Dienstleistungen,
2. serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Ernährung,
3. serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Reinigung und
4. serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Textilien.
3) Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen. Eines der für die Arbeitsaufgaben zu Grunde zu legenden Gebiete bezieht sich auf den für die Ausbildung gewählten Schwerpunkt. Die Auswahl des Gebietes für die nicht auf den Schwerpunkt bezogene Arbeitsaufgabe erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Nach der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die auf den Schwerpunkt bezogene Arbeitsaufgabe geführt.
4) Die Prüfungszeit für die Durchführung der auf den Schwerpunkt bezogenen Arbeitsaufgabe beträgt 120 Minuten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der nicht auf den Schwerpunkt bezogenen Arbeitsaufgabe beträgt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
5) Die auf den Schwerpunkt bezogene Arbeitsaufgabe und das auftragsbezogene Fachgespräch werden mit 70 Prozent gewichtet, die nicht auf den Schwerpunkt bezogene Arbeitsaufgabe wird mit 30 Prozent gewichtet.
Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielorientiert vorbereiten und nachbereiten
1) Im Prüfungsbereich Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielorientiert vorbereiten und nachbereiten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Arbeitsaufgaben zu analysieren sowie Arbeitsprozesse darzustellen, zu strukturieren und zu bewerten,
2. die Bedeutung hauswirtschaftlicher Leistungen für die Gesundheit und das soziale Zusammenleben darzustellen,
3. Möglichkeiten, wie zu betreuende Personen bei der Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen beteiligt werden, aufzuzeigen und zu bewerten,
4. Speisen und Getränke unter Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und ernährungspsychologischen Bedarfen sowie regionalen und saisonalen Aspekten auszuwählen,
5. die Zubereitung von Speisen und Getränken darzustellen,
6. Bestandsaufnahmen, Beschaffung und Lagerung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern darzustellen,
7. Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und zur Nachhaltigkeit darzustellen sowie
8. Maßnahmen zur Personal-, Produkt- und Betriebshygiene, zur Qualitätssicherung sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit darzustellen.
2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
1) Im Prüfungsbereich Textilien und Räume reinigen und pflegen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Arbeitsaufgaben zu analysieren sowie Arbeitsprozesse darzustellen, zu strukturieren und zu bewerten,
2. Die Bedeutung hauswirtschaftlicher Leistungen für die Lebensqualität darzustellen,
3. Möglichkeiten, wie zu betreuende Personen bei der Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen beteiligt werden, aufzuzeigen und zu bewerten,
4. Verfahren, Mittel sowie Geräte und Maschinen für die Reinigung und Pflege von Textilien und Räumen auszuwählen,
5. Bestandsaufnahmen, Beschaffung und Lagerung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern darzustellen,
6. Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und zur Nachhaltigkeit darzustellen sowie
7. Maßnahmen zur Personal-, Produkt- und Betriebshygiene, zur Qualitätssicherung sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit darzustellen.
2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
1 Die Bewertung der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Hauswirtschaftliche Leistungen vorbereiten und umsetzen mit 60 Prozent,
2. Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielgruppenorientiert vorbereiten und nachbereiten mit 15 Prozent,
3. Textilien und Räume reinigen und pflegen mit 15 Prozent sowie
4. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
2) Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielgruppenorientiert vorbereiten und nachbereiten,
b) Textilien und Räume reinigen und pflegen oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Prüfung für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
1) Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsregelung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
Diese Regelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Bergische Wirtschaft“ der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, in Kraft.
Wuppertal, den 5. Dezember 2024. Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid. Henner Pasch (Präsident), Michael Wenge (Hauptgeschäftsführer)
für die Ausbildungsregelung zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen und zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen