- Bekanntmachungen
Aktuelle Informationen der IHK Wuppertal-Solingen_Remscheid
Die Vollversammlung der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid hat gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S.3306) und der Beitragsordnung vom 04. Dezember 2014 in ihrer Sitzung vom 20. November 2025 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2026 (1. Januar bis 31. Dezember 2026) beschlossen:
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 14.738.100 Euro, Aufwendungen in Höhe von 14.738.100 Euro, geplantem Vortrag in Höhe von -8.237.000 Euro, Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 0 Euro
2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von 0 Euro, Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.429.800 Euro festgestellt.
II. Beitrag
1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1 IHK-Mitgliedern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 5.200 Euro bis 24.500 Euro, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer 1 eingreift, 68,50 Euro
2.2 IHK-Mitgliedern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb über 24.500 Euro bis 50.000 Euro, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer 1 eingreift 274,00 Euro
2.3 IHK-Mitgliedern, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit Verlusten oder einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 50.000 Euro 274,00 Euro
2.4 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus
Gewerbebetrieb über 50.000 Euro bis 500.000 Euro 548,00 Euro
2.5 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus
Gewerbebetrieb über 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro, 1.096,00 Euro
2.6 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus
Gewerbebetrieb über 2.500.000 Euro bis 10.000.000 Euro, 2.192,00 Euro
2.7 allen IHK-Zugehörigen mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus
Gewerbebetrieb über 10.000.000 Euro, 4.384,00 Euro
2.8 Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer 2.3 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag, ab Antragsdatum, der zu veranlagende Grundbeitrag um 50 % ermäßigt.
3. Als Umlagen sind zu erheben 0,27 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2026 (Geschäftsjahr).
5. Von den IHK-Zugehörigen, die der Eisen-, Stahl- und Metallwarenindustrie, der Gießereiindustrie, der Maschinenbauindustrie und der Elektroindustrie in der Stadt Solingen angehören und die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist ein Sonderbeitrag zur Deckung der Kosten der Lehrwerkstatt Solingen in Höhe von 0,25 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb des Jahres 2026 zu erheben.
6. Von den IHK-Zugehörigen, die der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Stadt Remscheid angehören und im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist ein Sonderbeitrag zur Deckung der Kosten des Berufsbildungszentrums Remscheid in Höhe von 0,2 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb des Jahres 2026 zu erheben.
7. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
7.1 Liegen bei IHK-Mitgliedern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, noch keine Bemessungsgrundlagen aus dem Bemessungsjahr oder anderen Jahren vor, und ist eine Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet worden, werden die Bemessungsgrundlagen entsprechend § 162 Abgabenordnung geschätzt.
7.2 Liegen bei IHK-Mitgliedern, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, noch keine Bemessungsgrundlagen aus dem Bemessungsjahr oder anderen Jahren vor, wird nur eine Vorauszahlung des Grundbeitrages nach Ziffer 2.3 erhoben.
III. Kredite
1. Investitionskredite: Für Investitionen werden keine Kredite aufgenommen.
IV. Bewirtschaftungsvermerke
Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden gemäß Finanzstatut insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Davon ausgenommen wird der Präsidentenfonds. Die Investitionen werden gemäß Finanzstatut für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Wuppertal, 20. November 2025. gez. im Original: Henner Pasch (Präsident), Michael Wenge (Hauptgeschäftsführer)
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Bergische Wirtschaft“ veröffentlicht.
Wuppertal, 20. November 2025. gez. im Original: Henner Pasch (Präsident), Michael Wenge (Hauptgeschäftsführer)