EU-Verpackungsverordnung - Hindernis für den Binnenmarkt

Vor knapp 20 Monaten trat die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) als Teil des Green Deals in Kraft und ab dem 12. August gelten die neuen Umsetzungspflichten für verpackende Unternehmen. Es herrscht Verwirrung – aber auch etwas Hoffnung.

Das Unternehmen Merkur Stahlwaren stellt Rasierhobel in Solingen-Wald her, und das seit über 125 Jahren. Im Büro des Geschäftsführers Ulrich Wiethoff findet sich eine kleine Ausstellung aus allem, was eine angenehme Nassrasur braucht: Rasierer mit Doppelklingen, Pinsel aus Naturhaar und nostalgische Emailleschalen im blau-weißen Design, um darin Schaum aufzuschlagen. Mit viel Handarbeit in kleinen Serien gefertigt, erfreuen sich die langlebigen Metallhobel einer internationalen Nachfrage. Aber mehr als sein Produkt beschäftigt den Unternehmer zurzeit die Verpackung. „Wir liefern von Finnland bis Portugal, von Griechenland bis Rumänien“, erzählt Wiethoff. Der Exportanteil von Merkur Stahlwaren beträgt 80 Prozent mit Nordamerika als Hauptgebiet. Was den europäischen Onlinehandel betrifft, gehen etwa 20 Prozent der Sendungen direkt an Endabnehmer außerhalb Deutschlands. Verzichten will Wiethoff darauf nicht, aber seit dem 12. August entstehen für ihn neue Hürden, die ihn weit mehr Zeit als gewollt und in der Perspektive auch Geld gekostet hätten. In jedem EU-Staat ohne eine eigene Niederlassung müssen sich Unternehmen nämlich in den nationalen Verpackungsregistern anmelden und einen unternehmens­externen Bevollmächtigten ernennen.

Letztes Jahr verschickte Merkur Stahlwaren 70 Pakete nach Frankreich über seinen Onlineshop, rechnet Ulrich Wiethoff vor. Um die Entsorgung von 14 Kilogramm Pappe, die er damit in Verkehr brachte, bezahlen zu können, müsste er sie jetzt der französischen Umweltbehörde über einen Agenten melden. Was ihm dieses Prozedere in jedem einzelnen EU-Staat kosten würde, übersteige die Entsorgungskosten bei Weitem – die neuen Pappschachteln mit diversen Materialcodes und Symbolen für jedes Zielland nicht miteinberechnet. Während Deutschland sich auf den Recyc­ling-Code PAP 21 beschränkt, ergänzen ihn die Italiener zum Beispiel mit einer textlichen Handlungsanweisung auf Ital­ienisch. „Wo bleibt da der Binnenmarkt?“, fragt Wiethoff, und steht damit nicht allein. Deutschland bestimmte Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei Verstößen gegen die Bevollmächtigtenpflicht, auch in anderen EU-Ländern bewegten sie sich im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Das bewog viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereits im August dazu, den Einzelhandel ins europäische Ausland einzustellen. Massive Protestaktionen, unter anderem die bundesweite IHK-Kampagne „Stop the Clock“, zeigten Wirkung: Stand 5. Oktober stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments vorerst einem Aufschub der Bevollmächtigtenpflicht für kleine und Kleinstunternehmen zu. Parlament und Rat müssen nun ebenfalls noch zustimmen.

Die Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) soll Verpackungsabfall reduzieren, Vorgaben harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. Soweit, so gut. „Die PPWR ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft in Europa“, sagt Stefan Vogelskamp überzeugt. Das Solinger Unternehmen Brangs und Heinrich, das er und IHK-Vizepräsident Jan Peter Coblenz als Doppelspitze führen, setzt seit jeher auf nachhaltige individuelle Verpackungslösungen und Verbrauchsoptimierung. Die PPWR versuche gerade, das Wirrwarr aus 27 unterschiedlichen Einzelregelungen zu ordnen, betont Vogelskamp. „Daher ist die PPWR auch für uns als Branche eine Riesenchance, endlich vernünftige, einheitliche Regularien zu haben.“ Aber: „Wir haben eine große Unklarheit auf allen Ebenen“, gibt Coblenz zu. Trotz überbordender Bürokratie der 27 Staaten sieht das Unternehmerduo die Situation optimistisch und seine Rolle als kompetenter Partner und Berater bei der schrittweisen Umsetzung der neuen Verpflichtungen relevanter werden. Das Telefon beim Verpackungsspezialisten steht nicht mehr still.

Das Telefon klingelt auch im Büro von Leonard Brenner bei der Bergischen IHK. Der Referent für Umwelt und Raumordnung kann gut nachvollziehen, dass die umfangreiche Verordnung mit ihren zahlreichen Anhängen für Unbehagen sorgt. Auch die von der EU veröffentlichten FAQs stünden teils im Widerspruch zu den Bestimmungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Deutschland. „Es ist schwierig, den Überblick zu behalten“, sagt Brenner, und doch seien die FAQs durch mehr Praxisnähe der leichtere Einstieg im Vergleich zum Gesetzestext. Es lohne sich, dort reinzuschauen, denn zurückdrehen wird sich das Rad nicht lassen. „Wir versuchen, möglichst viel Aufklärung und politische Vertretung zu gewährleisten“, sagt Brenner. „Stop the Clock“ will im Kern die Umsetzung unvollständiger und bürokratischer Vorschriften der PPWR vorübergehend einfrieren, und knüpft an die kritischen Stellungnahmen der DIHK seit Anfang 2023 an. „Insgesamt sind über die IHKs bundesweit schon sehr viele Anfragen an die Europaabgeordneten herangetragen worden“, berichtet der Referent, „es ist wichtig, die Herausforderungen der Unternehmen an die Politik zu spiegeln.“ Mit kostenfreien Webinaren, Linksammlungen, Merkblättern und ausführlichen Informationen auf der Webseite leistet die Bergische IHK Unterstützung.

Für Ulrich Wiethoff war nach dem Sommerurlaub alles anders: „Vor dem Urlaub war ich der Inverkehrbringer, sobald ich den Adressaufkleber anbrachte“, erzählt er. Doch genau dieser Begriff wurde zum 12. August aus dem deutschen Verpackungsgesetz gestrichen. Nach der neuen EU-Logik kann ein Unternehmen je nach Vertriebskanal unterschiedliche Rollen einnehmen. Während der Erzeuger (Manu- facturer) für das physische Produkt und die Konformitätserklärung haftet, übernimmt der Hersteller (Producer) über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) die abfallrechtliche Verantwortung und gegebenenfalls auch die Abfallgebühren im jeweiligen EU-Zielland. Diese Definition macht Wiethoff rein durch das Auffalten des Kartons und die Verwendung von Klebeband zum Erzeuger. Nur wenige Tage vor Gültigkeitsbeginn der neuen Verpackungsverordnung veröffentlichte die EU-Kommission neue FAQs, wonach bei Transportverpackungen nicht mehr grundsätzlich der Abfüller die Erzeugerrolle einnimmt, sondern in einigen Fällen schon der Hersteller der Verpackung. Das verunsichert die Wirtschaftsakteure und erschwert die künftige Praxis. „Regeln helfen der Umwelt nur, wenn sie für alle verständlich und in der gesamten Lieferkette einheitlich anwendbar sind“, erklärt Stefan Vogelskamp. Da einheitliche Formulare für die Konformitätsabfragen fehlen, herrscht Chaos. Um die bereits 2.000 eingegangenen, völlig unterschiedlichen Abfragen rechtlich prüfen zu können, investiert das Unternehmen nun 30.000 Euro jährlich in eine Compliance-Software. Weitere 5.000 Abfragen stehen noch aus, schätzen die Geschäftsführer.

Ein weiteres Problem, das von „Stop the Clock“ aufgegriffen wird: Mit der Identitätskennzeichnung des Erzeugers wird gleichzeitig der Lieferant beim Kunden bekanntgegeben. Jan Peter Coblenz stellt dazu klar: „Wir sind Händler und kaufen weltweit Verpackung ein, die wir dann an unsere Kunden weiterverkaufen. Mit Bekanntgabe des Vorlieferanten stirbt meine Großhändlerfunktion – das kann kein Gesetzgeber von uns verlangen.“ Ulrich Wiethoff hat als frischgebackener Kartonerzeuger ein anderes Problem, nämlich für jede Schachtel Maße, Lieferantendaten, Schwermetallfreiheit und in der Zukunft die Recyclingfähigkeit zu dokumentieren.

„Jetzt fängt die Erbsenzählerei an“, ärgert sich der Unternehmer, der nun sicherstellen muss, dass ein Klebeband oder ein Adressaufkleber weniger als fünf Prozent des Paketgesamtgewichts (Mindestrezyklatanteil für Kunststoffe, Anm. d. Red.) ausmache – sonst müsste eine separate Konformitätserklärung her. Sein Urteil: „Die EU will da wirklich 100 Prozent erfassen, aber das geht nicht, und das kann keiner bezahlen.“

Die PPWR ist Teil des European Green Deals, der den Verpackungsmüll pro Kopf bis 2040 um 15 Prozent gegenüber 2018 senken will. „Das Ziel ist über alle Zweifel erhaben“, betont Stefan Vogelskamp. Nachhaltigkeit sei in der Branche ohnehin fest verankert, da sie dem Wunsch der Kunden entspricht. Brangs und Heinrich stellte sich früh darauf ein: mit einem Closed-Loop-Recycling für Folien, zertifizierten Rezyklaten aus Verbraucherabfällen und neuen Mehrwegkonzepten. „Wir haben schon vor drei bis vier Jahren damit angefangen“, so Vogelskamp. Die Nachfrage nach Mehrweglösungen soll in Zukunft steigen, doch ob die ab Januar 2030 EU-weit geltenden Rezyklat-Quoten mangels sauberer Abfälle überhaupt erfüllbar sind, bezweifelt IHK-Referent Leonard Brenner. Zumal Mehrweg meist teurer und aufwendiger ist. Mit dem Start-up „Hey Circle“ entwickelt Brangs und Heinrich langlebige Versandverpackungen, die bis zu 50-mal nutzbar sind – sofern der Kunde sie zurückschickt. Aus Brenners Sicht eine echte Chance, um weniger Abfall zu verursachen.

Nachdem die Bevollmächtigtenverpflichtung mit großer Wahrscheinlichkeit bis 2035 für kleine Unternehmen eingefroren wird, bemühen sich die deutsche Wirtschaftsinitiative und Politik weiterhin um ein einheitliches Verpackungsregister in der EU, weiß Leonard Brenner. Dass jedes EU-Land eine andere Plattform hat, erschwert die Datenübermittlung für die Unternehmen. Trotz aller Unklarheit findet Brenner es wenig ratsam, die Vorbereitung aufzuschieben. „Für die Unternehmen ist es wirklich wichtig, dass man sich frühzeitig einen Überblick verschafft.“ Konformitätserklärungen erstellen, Angaben zur Einhaltung von Schwermetallgrenzen bei den Produzenten einholen und einfach eine Datenstruktur aufbauen, helfe schon jetzt. Da in Deutschland schon seit 2019 die Pflicht besteht, sich im Lucid-Verpackungsregister zu registrieren und dort die Verpackungsmengen einzutragen, bleibt das ohnehin ein notwendiger Schritt. „Auch beim Inkrafttreten des deutschen Verpackungsgesetzes wusste man, dass nur etwa 80 Prozent der Normalfälle damit beantwortet werden können“, erklärt Stefan Vogelskamp. „Alles andere wurde nachgelagert geklärt.“ Daher empfiehlt er: Ruhe bewahren.

Text: Evgenia Gavrilova

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