- Her mit den Talenten!
Sowohl in der Branche der Juristen als auch im Steuerberatersektor mangelt es an Fachkräften. Doch es gibt viele Ideen, um dem Ungleichgewicht nachhaltig entgegenzuwirken. Wir stellen einige erfolgversprechende Beispiele aus beiden Wirtschaftsfeldern vor.
Juristerei und Steuerberatung haftet oft noch der Eindruck altbackener Strukturen und eintöniger Arbeit an – zu Unrecht. Die Vielseitigkeit rücken viele Protagonisten daher seit einiger Zeit stärker in den Fokus. Auch, um Fachkräfte zu gewinnen, denn der Mangel macht sich auch in diesen Berufsfeldern bemerkbar. Um den Trend aufzuhalten und womöglich umzukehren, initiierte Jan Kramer eine Kampagne. Der Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in der Oldenburger Sozietät KLW Rechtsanwälte und Notare ist seit sechs Jahren Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Für die langfristige Ausbildungsinitiative „ReNo im Norden“ hatten er und sein Team – eine interne Task-Force aus Vorstandskollegen und professionellen Beratern – vor 18 Monaten ein Online-Portal ins Leben gerufen. Es zeigt zielgruppengerecht Vorteile und Wissenswertes zur Ausbildung zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNos/ReFas). Begleitend werden Social-Media-Kanäle bespielt. „Es ist uns schon gelungen, den Berufsbildern im ersten Schritt einen attraktiveren Anstrich zu geben. Sie sind jetzt auch bei den Arbeitsagenturen wieder präsent“, sagt Kramer. Zudem entstünden über die Website bis zu 35 Prozent der Vermittlungen zwischen Kanzleien und potenziellen Azubis. Wichtig bei der Ansprache der jungen Menschen: Augenhöhe. „Ihre Aufmerksamkeitsspanne ist kurz – darauf müssen wir uns einlassen.“ Derzeit würden Kampagnenergebnisse zwecks weiterer Marschrichtung evaluiert. Für nachhaltigen Erfolg müssten alle Beteiligten an einem Strang ziehen, sagt Kramer. „Wir stehen in engem Kontakt mit Berufsschulen und Ausbildungsunternehmen. Sie müssen die Ausbildungsinhalte vernünftig aufbereiten und engagiert vermitteln. Dafür geben wir ihnen strukturelle Hilfen an die Hand.“ Kramer hat noch weitere Tipps: „Innovativ sein, die Ausbildungsvergütung mit Gratis-E-Bike oder kostenlosem Streaming-Account aufpeppen. Das ist ein großer Imagegewinn für kleines Geld.“ Essenziell sei überdies Wertschätzung. „Ich empfehle, den jungen Menschen etwas zuzutrauen, statt sie nur mit Botengängen zu beauftragen. Das geht sicher nicht bei jedem, aber im Zweifel braucht es nur mehr Geduld.“
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Interessenvertreterin der deutschen Anwaltschaft treibt Talentgewinnung intensiv voran. „Wir wollen junge Menschen sowohl für das Jurastudium und den Anwaltsberuf als auch den Ausbildungsberuf ReFa begeistern, sagt BRAK-Pressesprecherin Stephanie Beyrich. Zum Beispiel mit der Homepage „Recht clever“, die unter anderem konkrete Einblicke in den Beruf ReFa gibt.
Auf dem Instagram-Account der Bundesfachschaft Jura wurde eine Videokampagne für den Anwaltsberuf gelauncht, in der Beyrich, selbst Anwältin, und weitere Kollegen in 60 Sekunden berichten, warum sie ihre Profession lieben. Apropos: Beliebt ist auch die Podcast-Reihe „(R)ECHT INTERESSANT!“ der BRAK: Darin spricht Beyrich mit Gästen aus Politik, Justiz und Anwaltschaft über spannende Themen, Karriere und Perspektiven. Weil auch das Studium eine Verjüngungskur nötig hat, erstellte das Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e. V. im vorigen Jahr unter dem Kampagnennamen iur.reform Deutschlands bislang größte Studie zur Reform der juristischen Ausbildung.
Die Ergebnisse entstammen einer Abstimmung von fast 12.000 Personen über 43 Thesen. „Für mehr erfolgreiche und praktisch ausgebildete Juraabsolventen muss sich vor allem am Studium etwas ändern. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich da gerade einiges tut“, sagt Beyrich. „Anwälte sichern den Zugang zum Recht. Werden es immer weniger, gefährdet das unseren Rechtsstaat. Unser Einsatz für mehr gut ausgebildeten Nachwuchs ist also kein Selbstzweck, sondern dient letztlich vor allem den Interessen der rechtsuchenden Bürger.“
Auch im Berufsfeld Steuerberatung zeigen sich die Akteure umtriebig. Der Fachkräftemangel habe sich 2022 branchenübergreifend weiter verschärft, sagt Alexander Schüffner, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer. Das zeigte Ende April 2023 eine Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Neben dem demografischen Wandel veränderte sich unter anderem der Arbeitsmarkt. Laut Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote 2005 bei 11,7 Prozent, 2022 waren es 5,3 Prozent.
Das sei erfreulich, so Schüffner, bedeute aber im Umkehrschluss deutlich weniger Arbeitssuchende – damit weniger eingehende Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen. Hinzu komme eine enorme Arbeitsauslastung in den Steuerberatungskanzleien seit der Corona-Pandemie. „Neben den Routinearbeiten sind jede Menge Tätigkeiten rund um die staatlichen Hilfsprogramme und kürzlich die Grundsteuer dazugekommen. Auch wenn die Anzahl der zugelassenen Steuerberaterinnen und -berater seit einigen Jahren kontinuierlich steigt, ist der Fachkräftemangel zum Beispiel im Bereich der Steuerfachangestellten tagein, tagaus spürbar. Daher investieren wir viel, um unter anderem Jugendliche für die Ausbildung zu begeistern.“ Zum Beispiel mit der Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“: Die widme sich humorvoll Zukunftssicherheit, Abwechslung und Karrierechancen. „Echte Auszubildende als Botschafter machen sie besonders authentisch. Auch sind viele Steuerberaterinnen und -berater vor Ort in den Regionen aktiv, um junge Talente zu gewinnen. Sie bieten unter anderem Praktika oder stellen das Berufsfeld an Schulen vor.“ Zudem sei der Ausbildungsberuf mit seiner Neuordnung digitaler geworden, inhaltlich stünden vor allem kommunikative Fähigkeiten und digitale Verfahrensabläufe stärker im Fokus. „Das wird dem Kanzleialltag viel besser gerecht.“ Überdies wurde eine Reihe an Fortbildungsmöglichkeiten entwickelt: der Steuerfachwirt und zahlreiche Fachassistenten in den Bereichen Digitalisierung, Lohn oder Rechnungswesen. Schüffner: „Wenn man will, führen alle eines Tages zum Beruf Steuerberater. Sogar ohne Studium.“
„RUNKEL Rechtsanwälte“ ist ein etablierter Name auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung. Seit mehr als 85 Jahren finden Unternehmer in der Krise Unterstützung und Hilfe in der Bayer-Villa in Wuppertal sowie an fünf weiteren Standorten der Kanzlei im Bergischen sowie im Rheinland und im Ruhrgebiet.
Mit Fachanwälten für alle juristischen Themen, die den Unternehmer rund um Krise, Insolvenz und Sanierung bewegen, stellt die Kanzlei nicht nur eine qualitativ hochwertige Beratung, sondern auch den Blick für das Ganze sicher. Dank Erfahrung und Engagement kann die Kanzlei deshalb auf zahlreiche erfolgreiche Unternehmenssanierungen blicken.
Bei allen juristischen Themen des Wirtschaftslebens handelt die Kanzlei auf höchstem Niveau und ist gerade in Krisenzeiten ein starker Partner.
Standort Wuppertal
RUNKEL Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Straße 146
42117 Wuppertal
Esch & Kramer in Wuppertal steht seit über 70 Jahren für lösungsorientierte Beratung, die die Interessen des Unternehmers fest im Blick hat, ohne die wirtschaftlichen Konsequenzen aus den Augen zu verlieren. Wir beraten Unternehmer und Unternehmen zu allen rechtlichen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit und verbinden hierbei hohe fachliche Kompetenz mit tiefgreifendem Verständnis für die Herausforderungen und Ziele der Unternehmer in unserer Region.
Das ebl Esch & Kramer-Team begleitet Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen und setzt – wenn notwendig – Ihre Interessen auch gerichtlich durch. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Prozesserfahrung und decken dank zusätzlicher Qualifikationen, stetiger Weiterbildung und eines eingespielten internationalen Netzwerks alle Kernbereiche des Wirtschaftsrechts ab. Dementsprechend können wir Ihnen ganzheitliche Lösungen zu fachübergreifenden Fragestellungen anbieten.
Wir verstehen uns nicht nur als Konfliktlöser, die erst tätig werden, wenn es bereits zu spät und der Gang zum Gericht unausweichlich ist. Durch weitsichtige und kreative Beratung können wir Konflikte auch gezielt für Sie vermeiden.
Uns sind dauerhafte Beziehungen zu unseren Mandanten wichtig. Üblicherweise begleiten wir unsere Mandanten über Jahrzehnte und kennen ihre Betriebe und Produkte. Rasanter technischer Fortschritt und das damit einhergehende Regelungsbedürfnis verlangen von uns, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen gemeinsam neue Wege zu beschreiten. Hier macht sich unser breiter Beratungsansatz und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bezahlt. Durch aktives einander Zuhören und gemeinsam über den Tellerrand Hinausdenken können für viele, neu auftretende Rechtsprobleme zukunftsweisende Lösungen gefunden werden.
Erleben Sie ergebnisorientierte Beratung. Sprechen Sie uns an! Frank Engelhard und Frank Neldner; Partner ebl Esch & Kramer Wuppertal
Unsere Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Restrukturierung und Sanierung, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Wirtschaftsrecht …
Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte und Arbeitgeber veranlasst, zumindest teilweise auf Homeoffice oder Remote Work umzustellen. Das galt vor allem seit November 2021, nachdem der Gesetzgeber eine Homeoffice-Pflicht angeordnet hatte, die erst im Januar 2022 außer Kraft trat und anordnete, dass alle Arbeitgeber, denen das möglich war, ihre Beschäftigten ins Homeoffice schicken mussten. Seit 16.01.2022 gilt dies nicht mehr; die gesetzliche Grundlage für Homeoffice und Remote Work ist entfallen. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Formen der mobilen Arbeit und welche Regelungen sind heute zu beachten?
Homeoffice bezeichnet die Tätigkeit von zu Hause aus, während Remote Work die Arbeit von einem beliebigen Ort aus meint. Beide Formen mobiler Arbeit erfordern eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Der Arbeitgeber kann also grundsätzlich frei entscheiden, ob und wie er diese Möglichkeiten einräumt. Jedenfalls gilt das, soweit es keine Betriebsvereinbarung und keinen Tarifvertrag gibt, in denen ein Anspruch geschaffen wurde. Sicher ist, dass inzwischen viele Beschäftigte und Bewerber von den guten Erfahrungen während der Pandemie und vom Fachkräftemangel profitieren: Arbeitgeber sind heute eher bereit als noch vor wenigen Jahren, Flexibilität zu vereinbaren. Das gilt vor allem, wenn sie hierdurch Raumkosten sparen können. Bei der Vereinbarung von Homeoffice oder Remote Work müssen die Arbeitsvertragsparteien jedoch zahlreiche Aspekte beachten: Die Zeiterfassung muss auch außerhalb des Betriebs funktionieren, der Arbeitgeber ist in der Regel gut beraten, wenn er die Arbeitsmittel – Computer, Software, Kommunikationsgeräte etc. – stellt und deren exklusive Nutzung für betriebliche Zwecke vorschreibt. Auch sollte er sicherstellen, dass Daten so gespeichert werden, dass sein Zugriff darauf gesichert ist. Wichtig ist auch, an eine mögliche Rückkehrpflicht ins Büro – oder ein solches Recht – zu denken und es zu regeln.
Absolut offen ist die Frage, ob hinsichtlich des Entgelts zwischen „Internen“ und „Externen“ differenziert werden darf: Das Argument, dass Arbeitgeber für Mitarbeiter, die in ihrem eigenen Interesse teilweise im Homeoffice arbeiten, teure betriebliche Arbeitsplätze vorhalten müssen, ist schwer zu widerlegen. Urteile hierzu gibt es jedoch noch nicht.